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OLDENBURG (DAV). Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg treffen Radler höhere Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Klage einer Radfahrerin ab, die mit einem Passanten kollidiert war und sich bei dem Sturz erheblich verletzt hatte. Die Frau treffe ein so überwiegendes Verschulden, dass eine Haftung des Fußgängers nicht in Betracht komme. Das OLG stellte mehrere Grundsätze für das Verhalten auf kombinierten Fuß- und Radwegen auf: - Radfahrer müssen auf solchen Wegen auf die Belange der Fußgänger besonders Rücksicht nehmen. - Bei unklarer Verkehrslage muss ... weiter lesen
Begeht eine Person eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann von der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht unter bestimmten Umständen gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG neben einer Geldbuße zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu 3Monaten angeordnet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene beharrlich gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstoßen hat. Was unter einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ zu verstehen ist, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BkatV (Bußgeldkatalogverordnung). Der Führer eines Kraftfahrzeugs begeht dann einen beharrlichen Pflichtenverstoß, wenn gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ... weiter lesen
Potsdam (DAV). Wer in der Nacht auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Standlicht fährt, muss nicht immer damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird, auch wenn er Alkohol getrunken hat. Dies entschied das Landgericht Potsdam in einem Beschluss vom 23. Februar 2005 (Az.: 24 Qs 37/05), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt. Der betroffene Autofahrer war von der Polizei angehalten worden. Eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,82 mg/g und darüber hinaus noch den Nachweis für Amphetamine. Das Amtsgericht Brandenburg hatte ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, da er in alkoholbedingtem fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto gefahren sei. Er habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz gedachtes Fahrrad benutzt, muss keinen Schutzhelm tragen. Eine solche Pflicht könne aber für Sportrennradfahrer gelten. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2007 (Az.: I-1 U 278/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Entscheidung lag die Klage eines Dormagener Radfahrers zu Grunde, der auf einem Radweg in Neuss eine Vollbremsung machen musste, um nicht mit der beklagten Fußgängerin zusammenzustoßen, die auf dem Radweg ging. Bei der Vollbremsung blockierte das Vorderrad, der nicht durch einen Helm geschützte Kläger kippte mit dem Fahrrad vornüber und ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Eine Neuwagengarantie gegen ?Durchrostung? umfasst nicht jeden kleinen äußerlich sichtbaren Rostansatz. Erforderlich ist vielmehr, dass die Korrosion ein solches Ausmaß erreicht hat, dass Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende Durchrostung zu verhindern. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Oktober 2008 (AZ: 1 U 74/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im Jahre 2000 kaufte der Kläger einen Neuwagen der so genannten Premiumklasse. Der Hersteller gab eine Garantie von 30 Jahren gegen ?Durchrostung von innen nach außen?. Nach vier Jahren entdeckte der Käufer einen Rostansatz auf der Fahrzeugkarosserie. Daraufhin ... weiter lesen
BADEN-BADEN (DAV). Wer täglich nicht mehr als 20 Kilometer mit dem Auto fährt, darf sich als Unfallgeschädigter aus wirtschaftlichen Gründen keinen Mietwagen nehmen. Er muss sich, um den Schaden möglichst gering zu halten, ausnahmsweise auf das Taxi als Ersatzfahrzeug verweisen lassen, urteilte das Landgericht Baden-Baden. Die Entscheidung wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Das Gericht betonte zwar, generell sei die Benutzung eines Taxis gegenüber dem Mietwagen mit Nachteilen verbunden: Während das Auto jederzeit zur Verfügung stehe, müssten bei einem Taxi Wartezeiten in Kauf genommen werden. Außerdem sei der Organisationsaufwand für den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Fahrzeug durch eine von selbst herabfallende Zapfpistole beschädigt wird, haftet der Tankstellenbetreiber. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. November 2006 (Az: 272 C 24950/06). Ein Autofahrer fuhr an einer Tankstelle nach dem Tankvorgang an einer Zapfsäule vorbei. Dabei löste sich die Zapfpistole aus der Halterung, fiel gegen den linken Kotflügel und verursachte einige Schäden. Zwei Tage zuvor hatte eine Firma für den Betreiber der Tankstelle Wartungsarbeiten an den Zapfsäulen durchgeführt. Der Tankstellenpächter war der Meinung, dass die Ursache des Herabfallens der Zapfpistole ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen