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BERLIN (DAV). Opfer von Verkehrsunfällen können mit mehr Schmerzensgeld rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold (Aktenzeichen 9 O 265/98) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Mit dem Urteil, das schon am 15. Mai 2003 fiel, sprachen die Richter einem Schwerstbehinderten eine in dieser Höhe bislang ungewöhnliche Schmerzensgeldsumme von 350.000 ? zu. In dem Fall hatte der damals 19-jährige Mann betrunken eine Straße überquert und war von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Er erlitt ein schweres Hirntrauma mit einem Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung. Seitdem ist der Mann bettlägerig, kann weder sprechen noch schlucken und sich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Falschparken einen Zettel mit Aufenthaltsort und Telefonnummer hinterlässt, kann trotzdem abgeschleppt werden, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg mit Urteil vom 22. Februar 2005 (Az.: 3 Bf 25/02). Eine Pflicht des Polizisten zur Nachforschung bestehe im Regelfall nicht, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin hatte ihren Wagen unerlaubt halb auf dem Gehweg geparkt, wodurch dieser erheblich eingeengt und Fußgänger behindert wurden. Sie hatte einen universell einsetzbaren Vordruck mit ihrer Adresse und Telefonnummer hinterlassen. Eine Firma wurde mit dem Abschleppen des Wagens beauftragt. Zum Abschleppen kam es jedoch nicht mehr, da die Klägerin während der Vorbereitung auftauchte und den Wagen ... weiter lesen
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
BRANDENBURG (DAV). Wer an einem ungesicherten Bolzplatz parkt, muss damit rechnen, auf den durch Bälle verursachten Schäden an seinem Auto sitzen zu bleiben. Dies gilt nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sogar dann, wenn die Fläche ausdrücklich zum Parken freigegeben ist. Das entsprechende Urteil haben jetzt die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. In dem Fall ging es um einen Schulhof, auf dem Fußballtore ohne Netze aufgestellt waren. Während der Unterrichtszeiten, aber auch nachmittags, spielten dort Kinder regelmäßig Fußball. Weil der Zaun rund um den Schulhof nur rund einen Meter hoch war, flog mancher Ball in die Umgebung. Zuweilen wurden ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Darauf macht die im Deutschen Anwaltverein (DAV) organisierte Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Amberg vom 2. Februar 2006 (Az.: 3 Ns 103 Js 7897/2005). Der betroffene Autofahrer hatte ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich danach vom Unfallort entfernt. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldbuße, einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Das Landgericht aber hielt ihm zugute, dass er geständig gewesen, der sichtbare Fremdschaden geringfügig und das Kennzeichen des von ihm benutzten Fahrzeugs bekannt gewesen ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Ein Versicherungsunternehmen muss seine Kunden - vor allem auf deren Nachfrage - über den Umfang des Versicherungsschutzes und über mögliche Haftungsausschlüsse genau informieren. Erfüllt es diese Verpflichtung nicht, haftet es trotz eines eventuellen Ausschlusses für entstandene Schäden, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, ging es um die Fahrt eines Versicherungsnehmers in den asiatischen Teil der Türkei. Der Mann hatte sich zuvor ausdrücklich bei seinem Versicherungsagenten über den Schutz für Fahrten in diese Region erkundigt. Die Antwort lautete, der asiatische Teil der Türkei sei mitversichert. Außerdem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Lüdinghausen (DAV). Die Zahlung einer Geldbuße von 5 Euro darf grundsätzlich nicht durch Inhaftierung erzwungen werden. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Lüdinghausen (NRW) vom 12. Juli 2005 (Az.: 10 Owi 22/05) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Eine Stadt erließ gegen die Betroffene wegen eines Parkverstoßes ein Bußgeldbescheid über 5 Euro. Dreimal versuchte die Gemeinde den Bußgeldbescheid am Wohnsitz der Betroffenen zu vollstrecken. Sie traf sie aber jedes Mal nicht an. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung blieb unbeantwortet. Die Stadt beantragte daraufhin eine Erzwingungshaft. Ohne Erfolg, so das Amtsgericht. Zwar könne die Anordnung einer Erzwingungshaft auch ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten - Allgemeines Nach § 31 Abs. 2 OwiG richtet sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten nach der Höhe des Bußgeldes, welches angedroht worden ist, bzw. welches voraussichtlich anzudrohen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten (Owis), die im Mindestmaß mit einer Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 EUR bedroht sind, verjährt die Verfolgung nach drei Jahren. Ist die Owi mit einer Geldbuße von 2.500 EUR bis 15.000 EUR bedroht, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre . Wenn die Owi mit einer Geldbuße von im Höchstmaß von mehr als 1.000, bis 2.500 EUR bedroht, tritt Verjährung nach einem Jahr ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06). Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, war im zugrunde liegenden Fall eine ältere Dame beim Erklimmen der Zugstufen aus dem Gleichgewicht geraten und gestürzt, ... weiter lesen