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Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu. In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nicht auf dem Radweg fährt, ist an einem Unfall mit Schuld, entschied das Landgericht (LG) Schwerin am 15. August 2003 (AZ: 6 S 144/03). Die Deutsche Anwaltauskunft rät daher, immer den Radweg zu benutzen. Der Kläger befuhr mit seinem Fahrrad eine Landstraße, statt den für beide Richtungen freigegebenen Radweg gegenüber zu benutzen. Der Beklagte Autofahrer wollte von einer Seitenstraße auf die vom Kläger befahrene Landstraße abbiegen. Dabei bremste er seinen PKW zunächst an der Haltelinie ab, als er den Kläger auf seinem Fahrrad erblickte. Danach fuhr er wieder kurz an. Der Radfahrer hatte das Abbremsen gemerkt, ist aber auf Grund des Anfahrens des Beklagten davon ausgegangen, dass dieser in die Straße einfahren ... weiter lesen
JENA (DAV). Autofahrer sollten bei Dunkelheit vor allem außerorts unbedingt ?auf Sicht? fahren. Mit der Anforderung, man müsse jederzeit auf der überschaubaren Wegstrecke anhalten können, stellt die Rechtsprechung auch im Fall schlecht sichtbarer Hindernisse hohe Hürden auf, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zeigt. Es wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Personenwagen auf einer Bundesstraße nachts gegen eine Kuh geprallt. Der Fahrer starb bei dem Unfall, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Sie klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers sowie gegen die Halterin der Kuh und hatte damit Erfolg. Der verstorbene ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Bemerkt ein Auto- oder LKW-Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht und fährt weiter, so liegt keine Unfallflucht vor. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 1. Oktober 2007 (AZ: III-2 Ss 142/07-69/07 III), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Lkw streifte während der Fahrt einen am rechten Straßenrand geparkten Wagen, ohne dass der Lkw-Fahrer dies bemerkte. Er fuhr weiter, gefolgt von einer Autofahrerin, die den Vorgang beobachtet hatte und den Fahrer nun mit Hupe und Lichthupe zum Anhalten bewegen wollte. Nach etwa drei Kilometern bemerkte der Lkw-Fahrer die Zeichen der Zeugin und stoppte. Das Amtsgericht wie auch das Landgericht ... weiter lesen
Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0 die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet. Im hier vorliegenden Fall befuhr der Betroffene mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle erließ sodann nach erfolgter Anhörung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Autofahrer, die nach einer Panne oder einem Unfall helfen, müssen an ihrem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten. Diesen Hinweis gibt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Hildesheim. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann auf der rechten Fahrspur angehalten, um einem liegengebliebenen Fahrzeug Pannenhilfe zu leisten. Mehrere nachfolgende Wagen erkannten das Hindernis rechtzeitig und wichen aus. Nicht so der Kläger: Er prallte auf das stehende Auto und machte geltend, dieses sei weder durch die Warnblinkanlage noch durch ein Warndreieck gesichert gewesen. In dem Urteil wurde die Pflicht zum Einschalten der ... weiter lesen
EILENBURG (DAV). Ein Bauunternehmen muss bei Straßenbauarbeiten seine Hinweisschilder so platzieren, dass Autofahrer nicht zu Schaden kommen. Ist ein Schild verkehrsgefährdend angebracht, haftet die Baufirma für unfallbedingte Schäden, urteilte das Amtsgericht Eilenburg in einer Entscheidung, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht wurde. Das Bauunternehmen hatte im zu Grunde liegenden Fall ein Verkehrsschild so aufgestellt, dass es im oberen Teil einen Abstand von nur zehn Zentimeter und am unteren einen Abstand von 17 Zentimeter zum Fahrbahnrand aufwies. Ein Lkw-Lenker streifte beim ordnungsgemäßen Befahren seiner Fahrbahnseite das Schild und ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben. Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen