Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Goch - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 -. Ausgangslage: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wegen Mobbing/Bossing in Anspruch nehmen wollen, haben es vor deutschen Gerichten schwer. Das liegt zum einen an dem völlig unzureichenden gesetzlichen Schutz der Mobbingopfer und zum anderen an einer sehr restriktiven Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Umso erfreulicher ist, dass das Bundesarbeitsgericht in dem folgenden Fall zumindest einem allzu sorglosen Umgang der Instanzgerichte mit dem Instrument der Verwirkung der Ansprüche einen Riegel vorgeschoben hat. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Auftraggeber lassen Auftragnehmer in der Praxis im Home-Office arbeiten, um so Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein. Es kommt letztlich maßgeblich auf die tatsächliche Vertragsdurchführung an. Für ein Arbeitsverhältnis prägend ist das Erteilen von Weisungen. Das kann im Zeitalter des Internets aber auch problemlos online geschehen. Wenn also ein „freier Mitarbeiter“ vom Chef ausführliche Anweisungen erhält, wie ... weiter lesen
• Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. • Die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. • Seine Rechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie reichen von einfachen Informationsrechten (z.B. Informationen über Absatzplanung oder Umsätze), über Beratungsrechte (z.B. bei der Änderung von Arbeitsabläufen), Anhörungsrechte (vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören) bis hin zu Mitwirkungs- und ... weiter lesen
Wahrung eines Versorgungsbesitzstandes nach Betriebsübergang Die Parteien streiten darum, ob der Kläger von der beklagten Unterstützungskasse eines Automobilunternehmens, die dessen etwaiger Versorgungsschuld beigetreten ist, neben der dort erdienten Betriebrente auch eine Betriebsrente nach Maßgabe der Versorgungsordnung eines früheren Arbeitgebers verlangen kann. Der 1936 geborene Kläger war zunächst 24 Jahre lang für ein Zulieferunternehmen beschäftigt gewesen, bei dem er auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung bei einem Verbleib im Unternehmen bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres eine Betriebsrente in Höhe von 100 DM hätte erdienen können. Zum 1. November 1979 wurde sein Beschäftigungsbetrieb vom ... weiter lesen
Welche Anforderungen sind an eine Ladung zur Betriebsratssitzung zu stellen und welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Ladung auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse? Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 22.1.2014, 7 AS 6/13). Ausgangslage: Zwischen einzelnen Senaten des Bundesarbeitsgerichts hatte es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zur Frage der Auswirkung einer fehlerhaften, bzw. nicht vollständigen Ladung zur Betriebsratssitzung auf die Wirksamkeit der dort dann gefassten Beschlüsse. Bislang hatte der siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts die ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Zugang von Teilzeitbeschäftigten zu Mehrarbeitszuschlägen erleichtert. Regelungen, wonach sie die Zuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten, sind in der Regel unzulässig, entschied der EuGH in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: C-660/20). Das Argument, die Zuschläge sollten eine „besondere Arbeitsbelastung“ ausgleichen, die erst ab einer bestimmten Stundenzahl bestehe, greift danach wohl nicht. Im Ergebnis ähnlich hatte der EuGH bereits am 27. Mai 2004 entschieden (Az.: C-285/02). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem mit einem Urteil vom 19. Dezember 2018 gefolgt (Az.: 10 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 16.12.2020 zum Aktenzeichen 4 Ga 18/20 entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen darf. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2021 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein ... weiter lesen
Facebook, YouTube und Twitter: Äußerungen über den Arbeitgeber bleiben tabu. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Seit Jahren warne ich dringend davor, in den sozialen Medien (auch in etwas geschützteren Bereichen, wie Freundeskreise bei Facebook) Äußerungen gleich welcher Art über den Arbeitgeber abzugeben. Es gibt nur eine Ausnahme: der Arbeitgeber hat einen damit ausdrücklich beauftragt bzw. bezahlt einen sogar dafür. Die Warnung gilt ausdrücklich auch für positive Äußerungen. So können zum Beispiel werbende Äußerungen von Wettbewerbern des Arbeitgebers abgemahnt werden. ... weiter lesen
Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen. In Deutschland plant Caterpillar an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau . 750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben. Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt. Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen ; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen. 2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich. 3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz. 4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG). Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG). Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar . Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen