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Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der ... weiter lesen
Wie ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung generell untersagt, der Mieter aber das Bedürfnis verspürt, ein Haustier halten zu wollen? Darf der Vermieter wegen Hundehaltung kündigen? Darf der Vermieter wegen einer vom Mieter gehaltenen Katze kündigen? Was ist zu tun, wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zwar erlaubt, der Mieter aber ganz viele seiner geliebten Tiere halten will? Zunächst kommt es auf die Regelungen im Mietvertrag an. Erlaubt dieser die Tierhaltung, hat der Mieter dennoch bestimmte Grenzen zu beachten. Hält ein Mieter etwa 15 Katzen in seiner Wohnung, die dann auch noch dauernd im Gemeinschaftsgarten herumlaufen, kann der Vermieter das Mietverhältnis nach ... weiter lesen
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so der ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden. Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen
Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick. 1. Was ist eine Mietsicherheit? Mietsicherheiten werden vom Vermieter verlangt, um abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz) erfüllt. 2. Auf welche Weise kann man eine Mietsicherheit leisten? Entscheidend ist hierzu die Vereinbarung im Mietvertrag. Soweit dort zugelassen, kann eine Mietsicherheit z.B. als • Geldbetrag (Kaution), • als Sparbuch, das verpfändet wird oder als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Urteil des BGH vom 26.09.2012 (Az. XIII ZR 330/11) hat sich mit genau solch einem Fall beschäftigt. In dem konkreten Fall soll ein Mietverhältnis über Wohnraum mit der Argumentation gekündigt worden sein, dass die Gattin des Klägers die Wohnung zukünftig zu beruflichen Zwecken nutzen wolle. In dem gleichen Haus soll der Kläger mit seiner Ehefrau in einer Wohnung leben. Die Beklagten sollen der Kündigung in der Folge widersprochen haben. Härtegründe sollen von ihnen wohl ... weiter lesen
Der Kläger wohnt aufgrund eines Nutzungsvertrages in einer Siedlung der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft in München. Sämtliche Nutzungsverträge sowie die Hausordnung der Beklagten sehen vor, dass eine Haustierhaltung der vorherigen Zustimmung der Beklagten bedarf. Mit Schreiben vom 04.07.2002 genehmigte die Beklagte den Wohnungsnachbarn des Klägers „in stets widerruflicher Weise“ die Haltung einer „Wohnungskatze.“ Der Kläger leidet an allergischem Asthma-Bronchiale; sein Hauptallergen sind Katzenhaare. Vor allem deshalb bezog er im März 1998 eine Wohnung in der Siedlung der Beklagten, weil dort ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung bestand. Nach Anschaffung der Katze durch die Nachbarn hat der Kläger die Beklagte ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 3 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 3. Vortrag zu den Ursachen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast: Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist zumindest bei den Amtsgerichten immer wieder zu beobachten, dass vorschnell die Frage der Lüftung durch die Mieter und damit etwaigem Mit- bzw. gar Alleinverschuldens in Angriff genommen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter fristlos und gleichzeitig fristgemäß kündigen. Mit einer nachträglichen Zahlung der Miete (Schonfristzahlung) kann der Mieter nur die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. In jedem Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam bleibt. Das Landgericht Berlin hatte Anfang 2011 über einen Fall zu entscheiden (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.4.2011, Aktenzeichen: 67 S 502/10), in dem ein Mieter durch unberechtigte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Wenn Mieter in ihrer Wohnung Lärm, z.B. von Nachbarn, ausgesetzt sind, reagieren sie oftmals gereizt und überhastet. Allerdings lässt sich durch ein überlegtes Vorgehen gegen den Störer und parallel gegen den Vermieter bzw. die Hausverwaltung deutlich mehr erreichen, als durch wilde Beschimpfungen. Wer gegen Ruhestörungen vorgehen will, muss unbedingt ein professionelles Lärmtagebuch führen. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter in dieser Situation: Zunächst abwägen: Nachbarschaft oder Krieg? Unter einem Vorgehen gegen den Nachbarn wegen Lärms ... weiter lesen
Es ist eine unschöne Vorstellung: Ein Selbständiger oder eine Firma mietet ein Büro in der Hoffnung, dort produktive geistige Arbeit auszuüben. Für geistige Arbeit braucht man – Ruhe. Kurz nach Einzug und Beginn kreativen Schaffens öffnet vor den eigenen Bürofenstern eine Strandbar. Vormittags bis in die späten Abendstunden dringt Musik in die Büroräume. Ein konzentriertes Arbeiten ist nicht mehr möglich. Eine Mietminderung nimmt der Vermieter achselzuckend zur Kenntnis. Die enorme Investition, die den Büroraum schalldicht machen würde, lohnt sich für den Vermieter nicht. Was nur wenige wissen: Das Gesetz sieht für diese Fälle eine ... weiter lesen