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Experten-Ratgeber
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Zu den Folgen, wenn der Unfallversicherung eine Invalidität des Versicherten nicht binnen 15 Monaten nach dem Unfall mitgeteilt wird Kurzfassung Wer nach einem Unfall von seiner Unfallversicherung eine Invaliditätsentschädigung erhalten will, muss Fristen beachten: Der unfallbedingte Dauerschaden muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden. Andernfalls kann die Versicherung gegebenenfalls Zahlungen verweigern. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines schwer Unfallgeschädigten gegen die Unfallversicherung wurde abgewiesen, weil er die in den Versicherungsbedingungen („dem Kleingedruckten“) festgelegte Frist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 07.12.2012 (AZ: IV ZR 292/10), dass solche Klauseln den Anleger keineswegs unangemessen benachteiligen würden. Vorliegend fühlte sich ein Anleger wohl durch eine Klausel benachteiligt, welche besagte, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren durch Einbehaltung eines gleichmäßigen Betrages gedeckt werden würden. Der Kläger führte an, durch die Klausel unangemessen benachteiligt worden zu sein, da die Klausel ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. Die Versicherten erhielten im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück, da die Versicherer zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke? In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen. Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Bremen zu entscheidenden Fall (Urt. v. 10.03.2011, Az. 6 O 1802/10) begehrte der Versicherungsnehmer die Feststellung, dass die Versicherung kein jährliches Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Fortbestehens einer Berufsunfähigkeit habe. Ein solches Nachprüfungsrecht verstieße gegen § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB und würde den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, so der Kläger. Das Landgericht Bremen wies die Klage zurück. Die streitgegenständliche Regelung sei nicht unwirksam und ... weiter lesen
Ein Mieter haftet nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn er beim Zubereiten einer Tiefkühlpizza für wenige Minuten die Küche verlässt. Trotzdem sollte man vorsichtig sein. Ein Student wollte sich mittags eine tiefgekühlte Pizza reinziehen. Nachdem er diese in den Ofen geschoben hatte, verließ er für zehn Minuten die Küche. Dabei kam es zu einem Brand, weil er aus Versehen ein Cerankochfeld eingeschaltet hatte. Im Folgenden nahm die Gebäudeversicherung den Mieter wegen des Schadens in Höhe von 27.000 Euro in Regress. Die Versicherung war der Auffassung, dass er grob fahrlässig gehandelt habe. Das Landgericht Magdeburg sah das jedoch anders und wie die Klage ... weiter lesen
Kunden haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl, das hat nun auch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 07.11.2013 (Az. C-442/12) bestätigt. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit in den Niederlanden, in dem zunächst ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Arbeitnehmer wählte für das Verfahren einen Rechtsanwalt seiner Wahl und forderte die Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der notwendigen Kosten auf. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und bot ihrerseits einen eigenen Mitarbeiter als Rechtsbeistand an. Dies wiederum wollte der Arbeitnehmer nicht. Die Auseinandersetzung über Begleichung der Anwaltskosten ging durch die ... weiter lesen
Zur Frage, wann eine nach einem Einbruch verspätet eingereichte Liste der geklauten Gegenstände den Hausratsversicherungsschutz entfallen lässt Kurzfassung Ein Versicherungsnehmer hat einen Einbruchdiebstahl unverzüglich der Polizei zu melden und ein möglichst detailliertes Verzeichnis der entwendeten Sachen einzureichen. Der Hausratsversicherer darf jedoch nur dann die Entschädigung verweigern, wenn der Versicherte in grob vorwerfbarer Weise gegen diese Pflicht verstößt. Das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, verurteilte jetzt eine Versicherungsgesellschaft zur Zahlung von rund 14.600 € an eine Versicherungsnehmerin. Diese habe die verspätete Vorlage der Stehlgutliste nicht in einem ... weiter lesen