Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Regensburg - Mietrecht
Rechtsanwälte für Mietrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mehr als 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter fristlos und gleichzeitig fristgemäß kündigen. Mit einer nachträglichen Zahlung der Miete (Schonfristzahlung) kann der Mieter nur die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. In jedem Einzelfall ist dann zu prüfen, ob die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam bleibt. Das Landgericht Berlin hatte Anfang 2011 über einen Fall zu entscheiden (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.4.2011, Aktenzeichen: 67 S 502/10), in dem ein Mieter durch unberechtigte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vertragsverletzungen des Mieters berechtigen zur Kündigung Das Mietrecht bemüht sich, vertragstreue Mieter in Deutschland zu schützen. Kündigungen sind für den Vermieter deshalb nicht einfach. Bei Vertragsverletzungen des Mieters dagegen kann es, je nach Schwere des Verstoßes, schnell zu einer Kündigung, ggf. dann auch ohne vorherige Abmahnung, kommen. Eine solche Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter kann in diesem Zusammenhang auch darin bestehen, dass dieser gegen den Vermieter mehrere ehrverletzende und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Grundsätzlich gehört die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu den Aufgaben des Vermieters. Ob und mit welchen Formulierungen er diese Verpflichtung auf den Mieter übertragen kann, ist seit Jahren Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof bereits vor einem Jahr im Rahmen eines Hinweisbeschluss (Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135) die grundlegende Frage entschieden, ob bei einer zu Mietbeginn vom Vermieter unrenoviert übergebenen Wohnung eine Übertragung der ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell). Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2013 – V ZR 96/12 –, BGHZ 199, 136-148. Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, sind die Mieter, die bereits bei Teilung der Wohnung einen Mietvertrag hatten, durch ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB geschützt. D.h. wenn der Vermieter die Wohnung veräußert, können die ... weiter lesen
Vorsicht bei Mietminderung wegen Schimmelbefall. Die Gerichte, so etwa das Kammergericht Berlin (Entscheidung vom 3.6.2010, 12 U 164/09) verlangen hier eine dezidierte Darlegung. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter von Gewerberäumen wegen Schimmelbefalls die Miete gemindert. Der Vermieter hatte daraufhin wegen Mietrückstands fristlos gekündigt und Räumungs- und Zahlungsklage erhoben. Der Mieter war letztlich unterlegen, weil er den Vorwurf des Schimmelbefalls zu pauschal begründet hat. Das Kammergericht war der Meinung, dass der Mieter zur Art des Schimmels und zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen hätte vortragen müssen. Diese Rechtsprechung bürdet dem Mieter nahezu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2012 – VIII ZR 1/11 –. Die Ausgangslage: Gegen Ende des Jahres erhalten Mieter regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung mit teilweise erheblichen Nachforderungen. Außerdem erhöht der Vermieter meistens die Vorauszahlungen auf der Basis der Nachforderungen. Soweit die Nachforderung berechtigt ist, kann er dies auch durch einseitige Erklärung vornehmen. Der Vermieter kann die fristlose Kündigung nicht auf die Nichtzahlung der Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung selbst stützen. Immer wieder umstritten war ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Bezirksämter in Berlin müssen die vorübergehende Vermietung von Zweitwohnungen an Hauptstadt-Urlauber in der Regel genehmigen. Denn Wohnraum geht dadurch nicht verloren, wie das Verwaltungsgericht Berlin in drei am Dienstag, 9. August 2016 verkündeten Urteilen betont (Az.: 6 K 91.16, 6 K 151/16 und 6 K 153/15). Es gab damit drei Eigentümern recht, die ihren Hauptwohnsitz in Dänemark, Italien beziehungsweise Rostock haben. Sie nutzen ihre teils kreditfinanzierten Zweitwohnungen für berufliche oder private Aufenthalte in Berlin. Beim jeweiligen Bezirksamt hatten sie beantragt, die Berliner Wohnungen an den von ihnen nicht genutzten Tagen an Feriengäste vermieten zu ... weiter lesen
• Wenn der Mietvertrag keine bzw. keine wirksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen (renovieren). • Es kommt auf den genauen Wortlaut an, ob die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag wirksam ist. • Unwirksam sind in Formularmietverträgen vor allem Regelungen, nach denen die Räume unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug oder nach Ablauf bestimmter Fristen (sogenannter starrer Fristen) zu renovieren sind. • Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Mieter zeitanteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt, wenn er ... weiter lesen
Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel. Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob der in einem Formularmietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden des Mieters, die durch vom Vermieter leicht fahrlässig verschuldete Mängel der Mietsache verursacht wurden, wegen Verstoßes gegen des Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam ist. In dem Rechtsstreit verlangen die Kläger Schadensersatz von rund 25.000,- DM für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. Während ihrer durch Urlaub bedingten Abwesenheit war wegen eines Defektes im Flachdach des Hauses Wasser in die Mietwohnung der Kläger eingedrungen und dadurch Mobiliar beschädigt worden. Nach den Feststellungen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 –, juris, für www.schimmel-anwalt.de. Die Ausgangslage: Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eine ausschließliche Verantwortlichkeit für die folgende Schimmelpilzbildung in Betracht. Das gilt umso mehr dann, wenn Baumängel ... weiter lesen