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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggäste mit einer Umsteigeverbindung können für eine Verspätung am Zielflughafen keine höhere Entschädigung verlangen als bei einem Direktflug. Maßgeblich ist immer die Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel, urteilte am Donnerstag, 7. September 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/16).
Danach bekommen drei Hamburgerinnen eine Entschädigung von jeweils nur 250 Euro. Sie waren mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen, Zuhause kamen sie mit einer Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an.
Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anspruch auf eine sogenannte ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Zur Haftung eines Reiseveranstalters, wenn dem Reisenden die Einreise in das Zielland aufgrund einer bestehenden Visumpflicht nicht gestattet wird
Die spätere Klägerin – nicaraguanische Staatsangehörige – wollte eine Sprachreise durchführen und wandte sich deshalb an ein Reisebüro. Dort sprach man verschiedene Reiseziele an. Letztlich entschied sich die Klägerin, eine Reise über den später beklagten Reiseveranstalter nach Malta zu buchen. Die Kosten beliefen sich auf € 4.282,00. Als sie am Düsseldorfer Flughafen die Reise antreten wollte, ließ man die Klägerin nicht in die Maschine. Als Begründung wurde angegeben, dass nicaraguanische Staatsangehörige für die Einreise nach Malta ein Visum benötigten.
Die Klägerin verlangte ... weiter lesen
Berlin (jur). Das Bundesverkehrsministerium durfte wegen eines Raketenbeschusses durch Milizen des „Islamischen Staates“ auf die nordirakische Stadt Erbil kein Flugverbot für deutsche Fluggesellschaften anordnen. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 16. März 2015 war rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch, 9. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: OVG 6 A 8.15). Die Berliner Richter gaben damit einer deutschen Fluggesellschaft recht, die regelmäßig ins kurdische Erbil fliegt.
Terroristen des „Islamischen Staates“ hatten erstmals am 15. März 2015 das Stadtgebiet mit Raketen beschossen. Eine Rakete schlug ... weiter lesen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann bei einem Rücktritt von seiner Reise nur unter bestimmten Gründen seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
Vorliegend hatte eine Ehefrau für sich und ihre Familie eine Fernreise nach Thailand zum Preis von 6.304 Euro gebucht. Sicherheitshalber schloss sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Einige Monate später wurde ihrem Ehemann - der Beamter war - von seinem Dienstherrn mitgeteilt, dass er nach Bremen versetzt wird. Weil der infolge der Versetzung notwendige Umzug in den Zeitrahmen der gebuchten Reise fiel, trat die Frau von der Reise zurück. Doch als sie ihre Reiserücktrittskostenversicherung wegen der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Kostenlos mitreisende Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der gebuchte Flug verspätet. Das hat am Dienstag, 17. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: X ZR 35/14).
Im entschiedenen Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die kleine Tochter war noch unter zwei Jahre alt und durfte daher – wie bei vielen Anbietern üblich – kostenlos mitfliegen. Auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach München hob die Maschine der Fluglinie Condor allerdings mit über sechs Stunden Verspätung ab.
Daraufhin verlangten die Eltern nicht nur für sich, sondern auch für das ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. April 2013 hin (AZ: 222 C 31886/12).
Ein Ehepaar hatte eine Nordland-Kreuzfahrt gebucht. Aus der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt war zu entnehmen, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen und wann sich das Schiff auf See befinden würde. Aus einer Skizze im Reiseprospekt, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen dargestellte, schlossen die Urlauber, dass diese Umrundung Teil der Reise ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Die unerwartet auftretende Luxation eines künstlichen Hüftgelenks kann zur Eintrittspflicht der Reisekostenrücktrittsversicherung führen
Im März 2003 buchte die aus Hessen stammende 59-jährige Klägerin eine Pauschalreise nach Teneriffa für 743,00 EUR. Die Reise sollte im August 2003 stattfinden. In der Buchung war eine Reiserücktrittskostenversicherung der Beklagten enthalten.
14 Tage vor Reiseantritt renkte sich die Klägerin ihr im Jahre 1999 implantiertes künstliches Hüftgelenk aus. Der behandelnde Arzt erklärte ihr am 11.08.2003 sie könne keinesfalls an der Reise teilnehmen, da sie sich für sechs bis acht Wochen nicht auf einen normalen Stuhl setzen und bestimmte, alltägliche Bewegungen ausführen könnte. Einen Tag später ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"
Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.
Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen