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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Ein nicht gewerblicher Reiseveranstalter kann von einer Hotelreservierung zurücktreten, wenn er andernfalls einem so großen Haftungsrisiko ausgesetzt wäre, dass ein Hotelier mit einer entsprechenden Haftungsbereitschaft seines Vertragspartners nicht rechnen durfte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Der Pfarrer einer Kirchengemeinde im Raum Arnsberg organisierte häufig mehrtägige Busreisen für Gemeindemitglieder. Aufgrund eines Angebotes eines Hotelrestaurants im südlichen Fichtelgebirge ließ er Mitte Oktober 1999 etwa 21 Doppelzimmer und etwa 7 Einzelzimmer für die Zeit vom 10. bis zum 17. September 2000 reservieren. Die Doppelzimmer sollten 552,-- DM pro Person, die ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"
Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.
Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen
Der unter anderem für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Krankenkasse eines verletzten Pauschalreisenden ihren Rückgriffsanspruch gegen den Reiseveranstalter durch Versäumung der Ausschlußfrist für die Geltendmachung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche verloren hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Eltern des bei der Klägerin versicherten Kleinkindes hatten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht. Auf dem Gelände des dortigen Hotels fiel das Kind in eine Pfütze, die ein ätzendes Reinigungsmittel enthalten haben soll. Nach dem Vortrag der Klägerin erlitt das Kind Hautverätzungen dritten ... weiter lesen
Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen.
Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden.
Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können.
Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Der u.a. für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags wirksam ist:
"Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren".
Zugrunde lag folgender Sachverhalt:
Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Am letzten Urlaubstag stürzte die Klägerin in der Halle ihres ... weiter lesen
Corona: Anspruch auf Erstattung Reisepreis auch ohne Reisewarnung?
Gesetzliche Regelung:
Nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn der Kunde vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktritt. Dies gilt nur dann nicht, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
Bisherige Handhabung durch Gerichte:
Bisher haben Gerichte solche Umstände insbesondere dann bejaht, wenn ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Pauschalreisende kurz vor dem Abflug krank werden, ist es naheliegend, dass andere Personen in den Vertrag einsteigen und die Reise antreten. Doch das kann teuer werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 27. September 2016, verkündeten Urteilen entschied (Az.: X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Danach kann der Reiseveranstalter den Kunden alle entstehenden Kosten übertragen, insbesondere auch für die Buchung neuer Flüge.
In beiden entschiedenen Fällen war zwei Tage vor Abflug einer der Reisenden erkrankt. Die Veranstalter boten zwar die Umbuchung auf andere Personen an. Die Flugtickets könnten aber nicht umgebucht und müssten daher neu gekauft ... weiter lesen
Zu den Informationspflichten eines Reisevermittlers über die vom Urlaubsland verlangte Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Kurzfassung
Dem Feiertagstrubel entfliehen, in die Ferne ziehen: der, dem das vorschwebt, sollte sich rechtzeitig vor dem Abheben nach den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes erkundigen. Und prüfen, ob der Reisepass noch ausreichend lange Gültigkeit besitzt. Andernfalls droht nicht nur der zwangsweise Verbleib in der Heimat, sondern auch die möglicherweise berechtigte Forderung des Reisebüros auf den Reisepreis.
So geschehen einem verhinderten Urlauber, dessen kurzfristig gebuchter Ägypten-Trip mangels ausreichender Passdokumente bereits am Flughafen München endete. Amts- und Landgericht Coburg ... weiter lesen
Berlin (jur). Das Bundesverkehrsministerium durfte wegen eines Raketenbeschusses durch Milizen des „Islamischen Staates“ auf die nordirakische Stadt Erbil kein Flugverbot für deutsche Fluggesellschaften anordnen. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 16. März 2015 war rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch, 9. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: OVG 6 A 8.15). Die Berliner Richter gaben damit einer deutschen Fluggesellschaft recht, die regelmäßig ins kurdische Erbil fliegt.
Terroristen des „Islamischen Staates“ hatten erstmals am 15. März 2015 das Stadtgebiet mit Raketen beschossen. Eine Rakete schlug ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen