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München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggäste mit einer Umsteigeverbindung können für eine Verspätung am Zielflughafen keine höhere Entschädigung verlangen als bei einem Direktflug. Maßgeblich ist immer die Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel, urteilte am Donnerstag, 7. September 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/16).
Danach bekommen drei Hamburgerinnen eine Entschädigung von jeweils nur 250 Euro. Sie waren mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen, Zuhause kamen sie mit einer Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an.
Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anspruch auf eine sogenannte ... weiter lesen
Passen bei einer Reise mitgenommene Wertgegenstände nicht in einen vom Hotel zur Verfügung gestellten Safe üblicher Größe, so erfolgt die Aufbewahrung der Wertgegenstände im Hotelzimmer auf eigenes Risiko des Reisenden.
Der Kläger buchte bei einem Münchner Reiseveranstalter eine 2-wöchige Reise vom 13.09. - 27.09.2003 nach Tunesien. Zum Leistungsumfang der Beklagten gehörte auch die Bereitstellung eines Safes im Hotel. In ihrem Katalog hatte die Beklagte darüber hinaus ausdrücklich in allgemeiner Weise vor der erhöhten Diebstahlsgefahr in Tunesien gewarnt.
Der Kläger nahm eine über 2.000,00 € teure Kameraausrüstung (Camcorder nebst Zubehör/Spiegelreflexkamera) auf die Reise mit. Im Hotel stellte der Kläger dann fest, dass ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden.
Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"
Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.
Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", wirksam ist. Dies hat der Senat verneint.
Er hat in seinem Urteil ausgeführt, daß § ... weiter lesen
Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen
Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Der u.a. für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags wirksam ist:
"Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren".
Zugrunde lag folgender Sachverhalt:
Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Am letzten Urlaubstag stürzte die Klägerin in der Halle ihres ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab.
Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig.
Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen