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Zu den Informationspflichten eines Reisevermittlers über die vom Urlaubsland verlangte Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Kurzfassung
Dem Feiertagstrubel entfliehen, in die Ferne ziehen: der, dem das vorschwebt, sollte sich rechtzeitig vor dem Abheben nach den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes erkundigen. Und prüfen, ob der Reisepass noch ausreichend lange Gültigkeit besitzt. Andernfalls droht nicht nur der zwangsweise Verbleib in der Heimat, sondern auch die möglicherweise berechtigte Forderung des Reisebüros auf den Reisepreis.
So geschehen einem verhinderten Urlauber, dessen kurzfristig gebuchter Ägypten-Trip mangels ausreichender Passdokumente bereits am Flughafen München endete. Amts- und Landgericht Coburg ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn während der Buchung einer Reise für das Zielland eine Reisewarnung bestand, berechtigt das Fortbestehen dieser Warnung bis zur Reise in der Regel nicht zur kostenlosen Stornierung. Denn Beeinträchtigungen seien dann schon bei der Buchung absehbar gewesen, wie de Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 103/22 ).
Im September 2020 hatte die Klägerin für sich und ihren Mann für 7.700 Euro eine dreiwöchige Flugreise in die Dominikanische Republik gebucht. Sie leistete eine Anzahlung von 1.540 Euro.
Bereits im Zeitpunkt der Buchung bestand wegen der Corona-Pandemie für die Dominikanische Republik eine Reisewarnung des ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. April 2013 hin (AZ: 222 C 31886/12).
Ein Ehepaar hatte eine Nordland-Kreuzfahrt gebucht. Aus der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt war zu entnehmen, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen und wann sich das Schiff auf See befinden würde. Aus einer Skizze im Reiseprospekt, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen dargestellte, schlossen die Urlauber, dass diese Umrundung Teil der Reise ... weiter lesen
Ein Reiseanbieter ist nicht verpflichtet, auf abweichende Flugzeiten in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. Vielmehr reicht ein Hinweis in der Reisebestätigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 03.05.2013 hervor (Az. 281 C 3666/13).
Der Kläger buchte bei einem Reiseanbieter eine Orient Kreuzfahrt. Der Anbieter bestätigte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung die Buchung (16.12 bis 23.12), sowie den Flug von München nach Dubai. Dabei enthielt das Schreiben den Hinweis dass der Abflugtag ggf. am Vortag stattfinden kann. In der Reisebeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Abflug überwiegend am Vortag erfolgt und der Kunde die Flugzeiten mit den ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Pauschalreisende müssen keine hohen Gesundheitsrisiken wegen der Coronapandemie in Kauf nehmen. Treten sie wegen bestehender Risiken oder anderer unzumutbarer Beeinträchtigungen von der Reise zurück, dürfen die Veranstalter keine Stornogebühren einbehalten, urteilte am Dienstag, 30. August 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 66/21). Dass auch zu Hause Coronarisiken bestehen, stehe dem nicht generell entgegen.
Bei einer Stornierung können Reiseveranstalter laut Gesetz grundsätzlich „eine angemessene Entschädigung verlangen“. Eine Stornogebühr scheidet allerdings aus, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14).
Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen.
Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen
Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Befördert eine Fluggesellschaft trotz ihrer Insolvenz kulanzweise Passagiere mit ihren zuvor bezahlten Tickets, können die Reisenden bei einer Flugverspätung keine Entschädigung verlangen. Denn wurden die Tickets vor der Insolvenz bezahlt, wird der ursprüngliche Beförderungsanspruch zu einer Insolvenzforderung, so dass ein dennoch durchgeführter Flug als „kostenlos“ gilt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 1. September 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 U 280/21). Eine Ausgleichszahlung wegen einer Verspätung könne nach der EU-Fluggastrechteverordnung dann nicht verlangt werden.
Konkret ging es um ... weiter lesen
Zur Haftung eines Reiseveranstalters, wenn dem Reisenden die Einreise in das Zielland aufgrund einer bestehenden Visumpflicht nicht gestattet wird
Die spätere Klägerin – nicaraguanische Staatsangehörige – wollte eine Sprachreise durchführen und wandte sich deshalb an ein Reisebüro. Dort sprach man verschiedene Reiseziele an. Letztlich entschied sich die Klägerin, eine Reise über den später beklagten Reiseveranstalter nach Malta zu buchen. Die Kosten beliefen sich auf € 4.282,00. Als sie am Düsseldorfer Flughafen die Reise antreten wollte, ließ man die Klägerin nicht in die Maschine. Als Begründung wurde angegeben, dass nicaraguanische Staatsangehörige für die Einreise nach Malta ein Visum benötigten.
Die Klägerin verlangte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Drohende Fluggastentschädigungen sollen für Fluggesellschaften kein Anreiz sein, Sicherheitsmaßnahmen zu unterlassen. Das ist die Botschaft eines kürzlich veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 10. November 2022 (Az.: X ZR 117/21). Danach muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigungen zahlen, wenn aus konkretem Anlass ein Großteil der Flotte für einen außerplanmäßigen Sicherheits-Check am Boden bleibt. Nur um Verspätungen und Annullierungen zu vermeiden, müsse eine Fluggesellschaft keine Risiken für die Passagiere eingehen.
Hintergrund waren mehrere Zwischenfälle bei Maschinen des Typs Airbus A220. ... weiter lesen