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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14).
Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen.
Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann bei einem Rücktritt von seiner Reise nur unter bestimmten Gründen seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
Vorliegend hatte eine Ehefrau für sich und ihre Familie eine Fernreise nach Thailand zum Preis von 6.304 Euro gebucht. Sicherheitshalber schloss sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Einige Monate später wurde ihrem Ehemann - der Beamter war - von seinem Dienstherrn mitgeteilt, dass er nach Bremen versetzt wird. Weil der infolge der Versetzung notwendige Umzug in den Zeitrahmen der gebuchten Reise fiel, trat die Frau von der Reise zurück. Doch als sie ihre Reiserücktrittskostenversicherung wegen der ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden.
Das ... weiter lesen
Der unter anderem für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Krankenkasse eines verletzten Pauschalreisenden ihren Rückgriffsanspruch gegen den Reiseveranstalter durch Versäumung der Ausschlußfrist für die Geltendmachung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche verloren hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Eltern des bei der Klägerin versicherten Kleinkindes hatten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Fuerteventura gebucht. Auf dem Gelände des dortigen Hotels fiel das Kind in eine Pfütze, die ein ätzendes Reinigungsmittel enthalten haben soll. Nach dem Vortrag der Klägerin erlitt das Kind Hautverätzungen dritten ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Pauschalreisende müssen keine hohen Gesundheitsrisiken wegen der Coronapandemie in Kauf nehmen. Treten sie wegen bestehender Risiken oder anderer unzumutbarer Beeinträchtigungen von der Reise zurück, dürfen die Veranstalter keine Stornogebühren einbehalten, urteilte am Dienstag, 30. August 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 66/21). Dass auch zu Hause Coronarisiken bestehen, stehe dem nicht generell entgegen.
Bei einer Stornierung können Reiseveranstalter laut Gesetz grundsätzlich „eine angemessene Entschädigung verlangen“. Eine Stornogebühr scheidet allerdings aus, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Die unerwartet auftretende Luxation eines künstlichen Hüftgelenks kann zur Eintrittspflicht der Reisekostenrücktrittsversicherung führen
Im März 2003 buchte die aus Hessen stammende 59-jährige Klägerin eine Pauschalreise nach Teneriffa für 743,00 EUR. Die Reise sollte im August 2003 stattfinden. In der Buchung war eine Reiserücktrittskostenversicherung der Beklagten enthalten.
14 Tage vor Reiseantritt renkte sich die Klägerin ihr im Jahre 1999 implantiertes künstliches Hüftgelenk aus. Der behandelnde Arzt erklärte ihr am 11.08.2003 sie könne keinesfalls an der Reise teilnehmen, da sie sich für sechs bis acht Wochen nicht auf einen normalen Stuhl setzen und bestimmte, alltägliche Bewegungen ausführen könnte. Einen Tag später ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Urlauber können für coronabedingte Reisemängel in einem Club des Reiseveranstalters den Reisepreis mindern. Die pandemiebedingten Einschränkungen in einem Urlaubsclub sind nicht dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie betreffen allein „das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters“, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 23. August 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 119/21).
Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar auf den vom 14. März 2020 bis 28. März 2020 gebuchten Urlaub in einem Club auf Fuerteventura gefreut. Der Reisepreis betrug insgesamt 3.600 Euro.
Doch die ... weiter lesen