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München/Berlin (DAV). Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. April 2013 hin (AZ: 222 C 31886/12). Ein Ehepaar hatte eine Nordland-Kreuzfahrt gebucht. Aus der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt war zu entnehmen, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen und wann sich das Schiff auf See befinden würde. Aus einer Skizze im Reiseprospekt, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen dargestellte, schlossen die Urlauber, dass diese Umrundung Teil der Reise ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war. Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden. Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Pauschalreisende müssen keine hohen Gesundheitsrisiken wegen der Coronapandemie in Kauf nehmen. Treten sie wegen bestehender Risiken oder anderer unzumutbarer Beeinträchtigungen von der Reise zurück, dürfen die Veranstalter keine Stornogebühren einbehalten, urteilte am Dienstag, 30. August 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 66/21). Dass auch zu Hause Coronarisiken bestehen, stehe dem nicht generell entgegen. Bei einer Stornierung können Reiseveranstalter laut Gesetz grundsätzlich „eine angemessene Entschädigung verlangen“. Eine Stornogebühr scheidet allerdings aus, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Pauschalreisende kurz vor dem Abflug krank werden, ist es naheliegend, dass andere Personen in den Vertrag einsteigen und die Reise antreten. Doch das kann teuer werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 27. September 2016, verkündeten Urteilen entschied (Az.: X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Danach kann der Reiseveranstalter den Kunden alle entstehenden Kosten übertragen, insbesondere auch für die Buchung neuer Flüge. In beiden entschiedenen Fällen war zwei Tage vor Abflug einer der Reisenden erkrankt. Die Veranstalter boten zwar die Umbuchung auf andere Personen an. Die Flugtickets könnten aber nicht umgebucht und müssten daher neu gekauft ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt. Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Fluggesellschaften müssen Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie ihre Begleitpersonen bei Flugreisen zuerst ein- und aussteigen lassen. Darf ein Rollstuhlfahrer erst als Letzter das Flugzeug verlassen und verpasst er deshalb seinen Anschlussflug, hat er nicht nur Anspruch auf Kostenerstattung für einen Ersatzflug, er kann bei einer mehr als drei Stunden verspäteten Ankunft am Ziel auch eine Ausgleichszahlung verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 18. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: X ZR 84/22). Voraussetzung für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sei aber, dass sowohl der erste Flug als auch der Anschlussflug einheitlich ... weiter lesen
München (jur). Wer für eine Gruppe eine Unterkunft in „Doppelzimmern“ bucht, sollte sich auch für die Zahl der Zimmer interessieren. Denn es ist nicht unüblich, wenn „Doppelzimmer“ mit vier Personen belegt werden, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 4. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 242 C 403/23). Das gelte allemal bei einem überraschend niedrigen Preis. Die Klägerin hatte im Internet für sich, ihren Ehemann und weitere sechs Erwachsene einen achttägigen Aufenthalt mit Vollpension in einem 4-Sterne Hotel in Italien gebucht. Der Gesamtpreis betrug 5.184 Euro, also 648 Euro pro Person. Die Zahl der Zimmer war in der Buchungsbestätigung nicht angegeben. Vor Ort stellte sich heraus, dass ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab. Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig. Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14). Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen. Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Corona: Anspruch auf Erstattung Reisepreis auch ohne Reisewarnung? Gesetzliche Regelung: Nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn der Kunde vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktritt. Dies gilt nur dann nicht, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. Bisherige Handhabung durch Gerichte: Bisher haben Gerichte solche Umstände insbesondere dann bejaht, wenn ... weiter lesen