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Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen. Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden. Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können. Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
Ein Reiseanbieter ist nicht verpflichtet, auf abweichende Flugzeiten in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. Vielmehr reicht ein Hinweis in der Reisebestätigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 03.05.2013 hervor (Az. 281 C 3666/13). Der Kläger buchte bei einem Reiseanbieter eine Orient Kreuzfahrt. Der Anbieter bestätigte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung die Buchung (16.12 bis 23.12), sowie den Flug von München nach Dubai. Dabei enthielt das Schreiben den Hinweis dass der Abflugtag ggf. am Vortag stattfinden kann. In der Reisebeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Abflug überwiegend am Vortag erfolgt und der Kunde die Flugzeiten mit den ... weiter lesen
Passen bei einer Reise mitgenommene Wertgegenstände nicht in einen vom Hotel zur Verfügung gestellten Safe üblicher Größe, so erfolgt die Aufbewahrung der Wertgegenstände im Hotelzimmer auf eigenes Risiko des Reisenden. Der Kläger buchte bei einem Münchner Reiseveranstalter eine 2-wöchige Reise vom 13.09. - 27.09.2003 nach Tunesien. Zum Leistungsumfang der Beklagten gehörte auch die Bereitstellung eines Safes im Hotel. In ihrem Katalog hatte die Beklagte darüber hinaus ausdrücklich in allgemeiner Weise vor der erhöhten Diebstahlsgefahr in Tunesien gewarnt. Der Kläger nahm eine über 2.000,00 € teure Kameraausrüstung (Camcorder nebst Zubehör/Spiegelreflexkamera) auf die Reise mit. Im Hotel stellte der Kläger dann fest, dass ... weiter lesen
Die unerwartet auftretende Luxation eines künstlichen Hüftgelenks kann zur Eintrittspflicht der Reisekostenrücktrittsversicherung führen Im März 2003 buchte die aus Hessen stammende 59-jährige Klägerin eine Pauschalreise nach Teneriffa für 743,00 EUR. Die Reise sollte im August 2003 stattfinden. In der Buchung war eine Reiserücktrittskostenversicherung der Beklagten enthalten. 14 Tage vor Reiseantritt renkte sich die Klägerin ihr im Jahre 1999 implantiertes künstliches Hüftgelenk aus. Der behandelnde Arzt erklärte ihr am 11.08.2003 sie könne keinesfalls an der Reise teilnehmen, da sie sich für sechs bis acht Wochen nicht auf einen normalen Stuhl setzen und bestimmte, alltägliche Bewegungen ausführen könnte. Einen Tag später ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Urlauber können für coronabedingte Reisemängel in einem Club des Reiseveranstalters den Reisepreis mindern. Die pandemiebedingten Einschränkungen in einem Urlaubsclub sind nicht dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie betreffen allein „das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters“, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 23. August 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 119/21). Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar auf den vom 14. März 2020 bis 28. März 2020 gebuchten Urlaub in einem Club auf Fuerteventura gefreut. Der Reisepreis betrug insgesamt 3.600 Euro. Doch die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer bei einem Reiseveranstalter eine „Fahrt ins Blaue“ bucht, muss auch mit Überraschungen rechnen. Sobald aber die Reisenden zu Beginn der Fahrt ein Reiseprogramm erhalten, ist dieses für den Reiseveranstalter verbindlich, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 27. April 2023, veröffentlichten Urteil klar (Az.: X ZR 18/22). Im konkreten Fall hatte der Kläger über ein Reisebüro für elf Personen eine „Fahrt ins Blaue“ bei einem Reiseveranstalter zum Gesamtpreis von 2.138 Euro gebucht. Wohin es bei der Pauschalreise ging und welches Programm vorgesehen war, war den Reisenden zunächst nicht bekannt. Zu Beginn der Reise erhielten die Reisenden ein Programm ausgehändigt. ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14). Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen. Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Allein anhaltender Starkregen auf einer Ecuadoreise ist kein Grund für eine Reisepreisminderung. Der Reiseveranstalter ist auch nicht verpflichtet, bei der Buchung der Reise auf die Regenzeit in Ecuador hinzuweisen, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 25. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 O 102/22). Die Wetterbedingungen seien kein „Leistungsbestandteil der gebuchten Reise“ gewesen, so das Gericht in seiner Entscheidung vom 15. März 2023. Die Klägerin hatte für sich und ihren Partner Ende Dezember 2021 eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador gebucht. Doch die rund 18.000 Euro teure Reise fiel buchstäblich ins Wasser. Wegen ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden. Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Drohende Fluggastentschädigungen sollen für Fluggesellschaften kein Anreiz sein, Sicherheitsmaßnahmen zu unterlassen. Das ist die Botschaft eines kürzlich veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 10. November 2022 (Az.: X ZR 117/21). Danach muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigungen zahlen, wenn aus konkretem Anlass ein Großteil der Flotte für einen außerplanmäßigen Sicherheits-Check am Boden bleibt. Nur um Verspätungen und Annullierungen zu vermeiden, müsse eine Fluggesellschaft keine Risiken für die Passagiere eingehen. Hintergrund waren mehrere Zwischenfälle bei Maschinen des Typs Airbus A220. ... weiter lesen