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Karlsruhe (jur). Wer sich in den gebuchten Flieger setzt und pünktlich landet, kann auch bei unangenehmen weiteren Umständen keine sogenannte Ausgleichszahlung als Entschädigung verlangen. Das gilt etwa auch dann, wenn die Fluggesellschaft beim Einchecken noch einen Aufpreis verlangt hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 23. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 25/22).
Im entschiedenen Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Im Preis enthalten war der Hin- und Rückflug von München nach Antalya mit der Lufthansa. Den Hinflug ließ der Passagier verfallen, weil er schon vorher in die Türkei gereist war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Lufthansa die ... weiter lesen
Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen
Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden.
Das ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. April 2013 hin (AZ: 222 C 31886/12).
Ein Ehepaar hatte eine Nordland-Kreuzfahrt gebucht. Aus der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt war zu entnehmen, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen und wann sich das Schiff auf See befinden würde. Aus einer Skizze im Reiseprospekt, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen dargestellte, schlossen die Urlauber, dass diese Umrundung Teil der Reise ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab.
Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig.
Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14).
Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen.
Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen.
Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden.
Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können.
Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggäste mit einer Umsteigeverbindung können für eine Verspätung am Zielflughafen keine höhere Entschädigung verlangen als bei einem Direktflug. Maßgeblich ist immer die Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel, urteilte am Donnerstag, 7. September 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-559/16).
Danach bekommen drei Hamburgerinnen eine Entschädigung von jeweils nur 250 Euro. Sie waren mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen, Zuhause kamen sie mit einer Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an.
Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anspruch auf eine sogenannte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Kostenlos mitreisende Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der gebuchte Flug verspätet. Das hat am Dienstag, 17. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: X ZR 35/14).
Im entschiedenen Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die kleine Tochter war noch unter zwei Jahre alt und durfte daher – wie bei vielen Anbietern üblich – kostenlos mitfliegen. Auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach München hob die Maschine der Fluglinie Condor allerdings mit über sechs Stunden Verspätung ab.
Daraufhin verlangten die Eltern nicht nur für sich, sondern auch für das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Pauschalreisende kurz vor dem Abflug krank werden, ist es naheliegend, dass andere Personen in den Vertrag einsteigen und die Reise antreten. Doch das kann teuer werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 27. September 2016, verkündeten Urteilen entschied (Az.: X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Danach kann der Reiseveranstalter den Kunden alle entstehenden Kosten übertragen, insbesondere auch für die Buchung neuer Flüge.
In beiden entschiedenen Fällen war zwei Tage vor Abflug einer der Reisenden erkrankt. Die Veranstalter boten zwar die Umbuchung auf andere Personen an. Die Flugtickets könnten aber nicht umgebucht und müssten daher neu gekauft ... weiter lesen