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Karlsruhe (jur). Urlauber müssen eine Reise nicht antreten, wenn die Rückreise absehbar gar nicht oder nur stark erschwert möglich sein wird. Auch wenn Urlauber Hin- und Rückreise getrennt selbst gebucht haben, kann der Veranstalter vor Ort dann keine Stornogebühren verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: X ZR 23/22). Das Risiko „außergewöhnlicher Umstände“ habe der Gesetzgeber generell dem Veranstalter auferlegen wollen.
Danach erhält der Kläger den Reisepreis von 2.335 Euro für eine einwöchige Motorradtour durch Marokko ohne Stornoabzug zurück. Bei der Abfertigung am Flughafen am 14. März 2021 hatte ihn die Fluggesellschaft darauf ... weiter lesen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann bei einem Rücktritt von seiner Reise nur unter bestimmten Gründen seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
Vorliegend hatte eine Ehefrau für sich und ihre Familie eine Fernreise nach Thailand zum Preis von 6.304 Euro gebucht. Sicherheitshalber schloss sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Einige Monate später wurde ihrem Ehemann - der Beamter war - von seinem Dienstherrn mitgeteilt, dass er nach Bremen versetzt wird. Weil der infolge der Versetzung notwendige Umzug in den Zeitrahmen der gebuchten Reise fiel, trat die Frau von der Reise zurück. Doch als sie ihre Reiserücktrittskostenversicherung wegen der ... weiter lesen
Der u.a. für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags wirksam ist:
"Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren".
Zugrunde lag folgender Sachverhalt:
Die Klägerin hatte bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Am letzten Urlaubstag stürzte die Klägerin in der Halle ihres ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Pauschalreisende kurz vor dem Abflug krank werden, ist es naheliegend, dass andere Personen in den Vertrag einsteigen und die Reise antreten. Doch das kann teuer werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 27. September 2016, verkündeten Urteilen entschied (Az.: X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Danach kann der Reiseveranstalter den Kunden alle entstehenden Kosten übertragen, insbesondere auch für die Buchung neuer Flüge.
In beiden entschiedenen Fällen war zwei Tage vor Abflug einer der Reisenden erkrankt. Die Veranstalter boten zwar die Umbuchung auf andere Personen an. Die Flugtickets könnten aber nicht umgebucht und müssten daher neu gekauft ... weiter lesen
München (jur). Bietet ein Reiseveranstalter wegen eines eigenen Fehlers eine Reise viel zu günstig an, ist er dennoch an diesen Preis gebunden. Tritt dann im Zuge eines Streits der Kunde die Reise nicht an, kann er Schadenersatz verlangen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 18. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 113 C 13080/22).
Der Kläger hatte im April 2022 eine Flugpauschalreise über Weihnachten und Silvester 2022 nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik gebucht. Einschließlich Hotel und All-Inclusive-Verpflegung sollte dies nur 2.880 Euro kosten. Wenige Tage nach der Buchung focht der Veranstalter den Reisevertrag an. Wegen eines nicht näher beschriebenen „Eingabe/Tippfehlers“ sei ... weiter lesen
Ein nicht gewerblicher Reiseveranstalter kann von einer Hotelreservierung zurücktreten, wenn er andernfalls einem so großen Haftungsrisiko ausgesetzt wäre, dass ein Hotelier mit einer entsprechenden Haftungsbereitschaft seines Vertragspartners nicht rechnen durfte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Der Pfarrer einer Kirchengemeinde im Raum Arnsberg organisierte häufig mehrtägige Busreisen für Gemeindemitglieder. Aufgrund eines Angebotes eines Hotelrestaurants im südlichen Fichtelgebirge ließ er Mitte Oktober 1999 etwa 21 Doppelzimmer und etwa 7 Einzelzimmer für die Zeit vom 10. bis zum 17. September 2000 reservieren. Die Doppelzimmer sollten 552,-- DM pro Person, die ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab.
Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig.
Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer sich in den gebuchten Flieger setzt und pünktlich landet, kann auch bei unangenehmen weiteren Umständen keine sogenannte Ausgleichszahlung als Entschädigung verlangen. Das gilt etwa auch dann, wenn die Fluggesellschaft beim Einchecken noch einen Aufpreis verlangt hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 23. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 25/22).
Im entschiedenen Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Im Preis enthalten war der Hin- und Rückflug von München nach Antalya mit der Lufthansa. Den Hinflug ließ der Passagier verfallen, weil er schon vorher in die Türkei gereist war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Lufthansa die ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen