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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Pauschalreisende müssen keine hohen Gesundheitsrisiken wegen der Coronapandemie in Kauf nehmen. Treten sie wegen bestehender Risiken oder anderer unzumutbarer Beeinträchtigungen von der Reise zurück, dürfen die Veranstalter keine Stornogebühren einbehalten, urteilte am Dienstag, 30. August 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 66/21). Dass auch zu Hause Coronarisiken bestehen, stehe dem nicht generell entgegen.
Bei einer Stornierung können Reiseveranstalter laut Gesetz grundsätzlich „eine angemessene Entschädigung verlangen“. Eine Stornogebühr scheidet allerdings aus, wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche ... weiter lesen
Die unerwartet auftretende Luxation eines künstlichen Hüftgelenks kann zur Eintrittspflicht der Reisekostenrücktrittsversicherung führen
Im März 2003 buchte die aus Hessen stammende 59-jährige Klägerin eine Pauschalreise nach Teneriffa für 743,00 EUR. Die Reise sollte im August 2003 stattfinden. In der Buchung war eine Reiserücktrittskostenversicherung der Beklagten enthalten.
14 Tage vor Reiseantritt renkte sich die Klägerin ihr im Jahre 1999 implantiertes künstliches Hüftgelenk aus. Der behandelnde Arzt erklärte ihr am 11.08.2003 sie könne keinesfalls an der Reise teilnehmen, da sie sich für sechs bis acht Wochen nicht auf einen normalen Stuhl setzen und bestimmte, alltägliche Bewegungen ausführen könnte. Einen Tag später ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"
Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.
Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann bei einem Rücktritt von seiner Reise nur unter bestimmten Gründen seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
Vorliegend hatte eine Ehefrau für sich und ihre Familie eine Fernreise nach Thailand zum Preis von 6.304 Euro gebucht. Sicherheitshalber schloss sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Einige Monate später wurde ihrem Ehemann - der Beamter war - von seinem Dienstherrn mitgeteilt, dass er nach Bremen versetzt wird. Weil der infolge der Versetzung notwendige Umzug in den Zeitrahmen der gebuchten Reise fiel, trat die Frau von der Reise zurück. Doch als sie ihre Reiserücktrittskostenversicherung wegen der ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Ein nicht gewerblicher Reiseveranstalter kann von einer Hotelreservierung zurücktreten, wenn er andernfalls einem so großen Haftungsrisiko ausgesetzt wäre, dass ein Hotelier mit einer entsprechenden Haftungsbereitschaft seines Vertragspartners nicht rechnen durfte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Der Pfarrer einer Kirchengemeinde im Raum Arnsberg organisierte häufig mehrtägige Busreisen für Gemeindemitglieder. Aufgrund eines Angebotes eines Hotelrestaurants im südlichen Fichtelgebirge ließ er Mitte Oktober 1999 etwa 21 Doppelzimmer und etwa 7 Einzelzimmer für die Zeit vom 10. bis zum 17. September 2000 reservieren. Die Doppelzimmer sollten 552,-- DM pro Person, die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Kostenlos mitreisende Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der gebuchte Flug verspätet. Das hat am Dienstag, 17. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: X ZR 35/14).
Im entschiedenen Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die kleine Tochter war noch unter zwei Jahre alt und durfte daher – wie bei vielen Anbietern üblich – kostenlos mitfliegen. Auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach München hob die Maschine der Fluglinie Condor allerdings mit über sechs Stunden Verspätung ab.
Daraufhin verlangten die Eltern nicht nur für sich, sondern auch für das ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", wirksam ist. Dies hat der Senat verneint.
Er hat in seinem Urteil ausgeführt, daß § ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Befördert eine Fluggesellschaft trotz ihrer Insolvenz kulanzweise Passagiere mit ihren zuvor bezahlten Tickets, können die Reisenden bei einer Flugverspätung keine Entschädigung verlangen. Denn wurden die Tickets vor der Insolvenz bezahlt, wird der ursprüngliche Beförderungsanspruch zu einer Insolvenzforderung, so dass ein dennoch durchgeführter Flug als „kostenlos“ gilt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 1. September 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 U 280/21). Eine Ausgleichszahlung wegen einer Verspätung könne nach der EU-Fluggastrechteverordnung dann nicht verlangt werden.
Konkret ging es um ... weiter lesen
Ein Reiseanbieter ist nicht verpflichtet, auf abweichende Flugzeiten in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. Vielmehr reicht ein Hinweis in der Reisebestätigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 03.05.2013 hervor (Az. 281 C 3666/13).
Der Kläger buchte bei einem Reiseanbieter eine Orient Kreuzfahrt. Der Anbieter bestätigte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung die Buchung (16.12 bis 23.12), sowie den Flug von München nach Dubai. Dabei enthielt das Schreiben den Hinweis dass der Abflugtag ggf. am Vortag stattfinden kann. In der Reisebeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Abflug überwiegend am Vortag erfolgt und der Kunde die Flugzeiten mit den ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden.
Das ... weiter lesen