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Ein Reiseanbieter ist nicht verpflichtet, auf abweichende Flugzeiten in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. Vielmehr reicht ein Hinweis in der Reisebestätigung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 03.05.2013 hervor (Az. 281 C 3666/13). Der Kläger buchte bei einem Reiseanbieter eine Orient Kreuzfahrt. Der Anbieter bestätigte mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung die Buchung (16.12 bis 23.12), sowie den Flug von München nach Dubai. Dabei enthielt das Schreiben den Hinweis dass der Abflugtag ggf. am Vortag stattfinden kann. In der Reisebeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Abflug überwiegend am Vortag erfolgt und der Kunde die Flugzeiten mit den ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14). Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen. Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn während der Buchung einer Reise für das Zielland eine Reisewarnung bestand, berechtigt das Fortbestehen dieser Warnung bis zur Reise in der Regel nicht zur kostenlosen Stornierung. Denn Beeinträchtigungen seien dann schon bei der Buchung absehbar gewesen, wie de Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 103/22 ). Im September 2020 hatte die Klägerin für sich und ihren Mann für 7.700 Euro eine dreiwöchige Flugreise in die Dominikanische Republik gebucht. Sie leistete eine Anzahlung von 1.540 Euro. Bereits im Zeitpunkt der Buchung bestand wegen der Corona-Pandemie für die Dominikanische Republik eine Reisewarnung des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Urlauber müssen eine Reise nicht antreten, wenn die Rückreise absehbar gar nicht oder nur stark erschwert möglich sein wird. Auch wenn Urlauber Hin- und Rückreise getrennt selbst gebucht haben, kann der Veranstalter vor Ort dann keine Stornogebühren verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: X ZR 23/22). Das Risiko „außergewöhnlicher Umstände“ habe der Gesetzgeber generell dem Veranstalter auferlegen wollen. Danach erhält der Kläger den Reisepreis von 2.335 Euro für eine einwöchige Motorradtour durch Marokko ohne Stornoabzug zurück. Bei der Abfertigung am Flughafen am 14. März 2021 hatte ihn die Fluggesellschaft darauf ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war. Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", wirksam ist. Dies hat der Senat verneint. Er hat in seinem Urteil ausgeführt, daß § ... weiter lesen
München (jur). Bietet ein Reiseveranstalter wegen eines eigenen Fehlers eine Reise viel zu günstig an, ist er dennoch an diesen Preis gebunden. Tritt dann im Zuge eines Streits der Kunde die Reise nicht an, kann er Schadenersatz verlangen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 18. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 113 C 13080/22). Der Kläger hatte im April 2022 eine Flugpauschalreise über Weihnachten und Silvester 2022 nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik gebucht. Einschließlich Hotel und All-Inclusive-Verpflegung sollte dies nur 2.880 Euro kosten. Wenige Tage nach der Buchung focht der Veranstalter den Reisevertrag an. Wegen eines nicht näher beschriebenen „Eingabe/Tippfehlers“ sei ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer sich in den gebuchten Flieger setzt und pünktlich landet, kann auch bei unangenehmen weiteren Umständen keine sogenannte Ausgleichszahlung als Entschädigung verlangen. Das gilt etwa auch dann, wenn die Fluggesellschaft beim Einchecken noch einen Aufpreis verlangt hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 23. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 25/22). Im entschiedenen Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Im Preis enthalten war der Hin- und Rückflug von München nach Antalya mit der Lufthansa. Den Hinflug ließ der Passagier verfallen, weil er schon vorher in die Türkei gereist war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Lufthansa die ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt. Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
München (jur). Wer für eine Gruppe eine Unterkunft in „Doppelzimmern“ bucht, sollte sich auch für die Zahl der Zimmer interessieren. Denn es ist nicht unüblich, wenn „Doppelzimmer“ mit vier Personen belegt werden, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 4. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 242 C 403/23). Das gelte allemal bei einem überraschend niedrigen Preis. Die Klägerin hatte im Internet für sich, ihren Ehemann und weitere sechs Erwachsene einen achttägigen Aufenthalt mit Vollpension in einem 4-Sterne Hotel in Italien gebucht. Der Gesamtpreis betrug 5.184 Euro, also 648 Euro pro Person. Die Zahl der Zimmer war in der Buchungsbestätigung nicht angegeben. Vor Ort stellte sich heraus, dass ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Fluggesellschaften müssen nicht für die Kosten eines staatlichen Rückholfluges während der Coronapandemie aufkommen. Denn solche sogenannte Repatriierungsflüge stehen vollständig in staatlicher Verantwortung, urteilte am Donnerstag, 8. Juni 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-49/22). Im entschiedenen Fall hatte ein österreichisches Paar bei Austrian Airlines Flüge im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück gebucht. Wegen der Coronapandemie wurde der Rückflug annulliert. Zum genau selben Zeitpunkt flog Austrian Airlines aber im Auftrag der österreichischen Regierung einen Rückholflug. Das Paar meldete sich dafür an und flog so nach Wien zurück. Der Staat verlangte hierfür 500 ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12). Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen