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Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen
Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt.
Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab.
Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig.
Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Urlauber können für coronabedingte Reisemängel in einem Club des Reiseveranstalters den Reisepreis mindern. Die pandemiebedingten Einschränkungen in einem Urlaubsclub sind nicht dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie betreffen allein „das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters“, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 23. August 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 119/21).
Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar auf den vom 14. März 2020 bis 28. März 2020 gebuchten Urlaub in einem Club auf Fuerteventura gefreut. Der Reisepreis betrug insgesamt 3.600 Euro.
Doch die ... weiter lesen
Corona: Anspruch auf Erstattung Reisepreis auch ohne Reisewarnung?
Gesetzliche Regelung:
Nach § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn der Kunde vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktritt. Dies gilt nur dann nicht, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
Bisherige Handhabung durch Gerichte:
Bisher haben Gerichte solche Umstände insbesondere dann bejaht, wenn ... weiter lesen
Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen.
Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden.
Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können.
Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war.
Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen"
Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.
Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12).
Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Befördert eine Fluggesellschaft trotz ihrer Insolvenz kulanzweise Passagiere mit ihren zuvor bezahlten Tickets, können die Reisenden bei einer Flugverspätung keine Entschädigung verlangen. Denn wurden die Tickets vor der Insolvenz bezahlt, wird der ursprüngliche Beförderungsanspruch zu einer Insolvenzforderung, so dass ein dennoch durchgeführter Flug als „kostenlos“ gilt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 1. September 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 U 280/21). Eine Ausgleichszahlung wegen einer Verspätung könne nach der EU-Fluggastrechteverordnung dann nicht verlangt werden.
Konkret ging es um ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden.
Das ... weiter lesen