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Rechtsanwalt in Riesa
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Die Stadt Riesa liegt im Freistaat Sachsen im Landkreis Meißen und hat seit 1994 den Status einer Großen Kreisstadt. Riesa hat etwa 32.000 Einwohner bei einer Fläche von knapp 60 Quadratkilometern und ist in 10 Stadtteile aufgegliedert. Die Stadt liegt am linken Ufer der Elbe und gibt sich selbst den Namenszusatz Sportstadt. Zu DDR Zeiten war Riesa eine Industriestadt, die vor allem von der Stahlindustrie geprägt wurde. Das Stahlwerk in Riesa war mit über 13.000 Beschäftigten das größte metallurgische Kombinat der Deutschen Demokratischen Republik. Nach der Wende brach die Stahlindustrie in Riesa zusammen und viele Einwohner und ehemalige Beschäftigte des Stahlwerks verließen die Stadt. Heute in Riesa ansässige Unternehmen sind unter anderem ein Werk der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, die ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi und die Teigwaren Riesa GmbH. Die einst als Stadt des Stahls bekannte Stadt vollzieht seit den 1990er Jahren einen Imagewandel zur Sportstadt, was unter anderem durch viele große Sportevents in der bis zu 13.000 Zuschauer fassenden Multifunktionshalle Sachsenarena erreicht werden soll. Das Sportstadt-Konzept ist allerdings sehr kostenintensiv und es mussten bereits Projekte wie der Spitzenschwimmsport eingestellt werden.
Riesa ist Sitz eines Amtsgerichts, das für den ehemaligen Landkreis Riesa-Großenhain, der die Städte Riesa, Gröditz, Strehla, Großenhain und zahlreiche Gemeinden umfasste, zuständig ist. Es gibt etwa 25 Rechtsanwälte in Riesa, die dort mit einer Kanzleiniederlassung vertreten sind und Mandanten nicht nur für eine Vertretung oder Verteidigung vor Gericht zur Verfügung stehen, sondern auch Rechtsberatungen in den verschiedensten Bereichen durchführen. In vielen Fällen wird der Anwalt bzw. Anwältin aus Riesa seinen/ihren Mandanten vor dem Amtsgericht Riesa vertreten. Hier werden im Regelfall bürgerlich-rechtliche Rechtskonflikte zwischen Privatpersonen und auch juristischen Personen verhandelt. Dem Amtsgericht Riesa ist das Landgericht Dresden übergeordnet, das seinerseits dem Oberlandesgericht Dresden untersteht. Auch die für Riesa zuständigen Fachgerichte haben ihren Sitz in Dresden.
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Kassel (jur). Erhalten DDR-Verfolgte wegen einer rechtswidrigen Haftstrafe eine „besondere Zuwendung für Haftopfer“, darf diese Sozialleistung nicht zu einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge führen. Die Leistung ist als zweckbestimmte Einnahme anzusehen, die lediglich die rechtswidrige Haft entschädigen soll, urteilte am Mittwoch, 3. Juli 2013, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 KR 27/12 R). Damit sei dieses Einkommen bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge anrechnungsfrei, so der 12. Senat. Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Haftopferentschädigung für einen Berliner. Der Mann war in der früheren DDR sechsmal wegen ... weiter lesen
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Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen