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Zahnversorgung ist kostspielig. Wer eine Krankheitskostenversicherung hat, fühlt sich sicher. Es kann jedoch auch ein böses Erwachen geben, hierzu ein Fall aus der Gerichtspraxis: Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat in einer Entscheidung vom 07. Juli 2011 (Az.: 7 U 27/11) die Frage entschieden, wann eine zahnärztliche Behandlung vorvertraglich im Sinne des § 2 Abs. 1 MB/KK ist. Dem klagenden Versicherungsnehmer wurde durch Heil- und Kostenplan aus dem Jahr 2005 eine prothetische Sanierung seines Gebisses angeraten. Er ließ jedoch lediglich die Extraktion eines Zahnes sowie eine Wurzelkanalbehandlung durchführen. Nach Abschluss dieser Behandlung im Jahr 2006 war der Kläger beschwerdefrei. Zum ... weiter lesen
Ein Lächeln ist so wertvoll. Mehr Spaß macht es jedoch mit gesunden Zähnen. Daher ist es beruhigend, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Denn sonst muss man beim Zahnarztbesuch oft tief in die Tasche greifen. Denn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten. Aktuell haben mehr als 16 Millionen Bundesbürger eine Zahnzusatzversicherung und das nicht ohne Grund: Die Versorgung mit Zahnersatz, eine hochwertige Zahnbehandlung mit z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllungen, eine Wurzelbehandlung, eine sehr frühzeitige Zahnfleischbehandlung und vor allem auch die Kieferorthopädie kosten richtig viel Geld. Selbst für die jährliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Nach § 648a Abs. 1 BGB kann der Bauunternehmer vom Auftraggeber Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen in der Weise verlangen, daß er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, daß er nach dem Ablauf der Frist die Leistung verweigert. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist darf der Unternehmer die Leistung einstellen. Außerdem hat er die Möglichkeit, dem Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist zur Stellung der Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als aufgehoben, §§ 643, 645 BGB. Der Unternehmer hat dann Anspruch auf die Vergütung für die erbrachten Leistungen und Ersatz der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln, Urteil vom 17. März 2014 – 142 C 118/13–, juris). Immer wieder kommt es zum Streit mit Rechtsschutzversicherungen über die Eintrittspflicht. Rechtschutzversicherungen berufen sich gern auf Vorvertraglichkeit, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen. Dabei wird versucht, den eigenen Streitpunkt auf einen möglichst frühen Zeitpunkt zu verlagern, zu dem noch kein Versicherungsschutz bestand, entweder weil der Vertrag noch gar nicht abgeschlossen war oder weil sich der Versicherungsnehmer noch in der Wartefrist befand. Im vorliegenden Fall ... weiter lesen
Ein paar Bierchen zu viel Kurzfassung Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes. Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 07.12.2012 (AZ: IV ZR 292/10), dass solche Klauseln den Anleger keineswegs unangemessen benachteiligen würden. Vorliegend fühlte sich ein Anleger wohl durch eine Klausel benachteiligt, welche besagte, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren durch Einbehaltung eines gleichmäßigen Betrages gedeckt werden würden. Der Kläger führte an, durch die Klausel unangemessen benachteiligt worden zu sein, da die Klausel ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen