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Experten-Ratgeber
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Ein paar Bierchen zu viel Kurzfassung Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes. Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R). Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018). Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung infolge der Covid-19-Pandemie können betroffene Unternehmen im Einzelfall ihre hierfür abgeschlossene Versicherung in Haftung nehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Versicherungsbedingungen eine Haftung für im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten vorsehen und Covid 19 im Gesetz dann auch aufgenommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18. Januar 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 465/21). Kein Geld gebe es aber für Zeiträume, in denen die Erkrankung im Gesetz noch nicht als meldepflichtig aufgenommen wurde, konkret also den „ersten Lockdown“ im Frühjahr 2020. Damit kann ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln nun für unwirksam und stärkt dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit häufig zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass die Versicherten nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielten. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
München – August 2013: Normalerweise führt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dazu, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei ist, erläutert Auer Witte Thiel. Hat die Versicherung die Leistung jedoch abgelehnt, ist auch eine Berufung auf die Obliegenheiten nicht mehr möglich. Auer Witte Thiel informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der von seiner Wohngebäudeversicherung die Leistungsübernahme für Frostbruchschäden erstreiten wollte. Diese waren infolge eines Heizungsausfalls entstanden. Der Gebäudeeigner gab gegenüber der Versicherung an, noch um den Zeitpunkt des Ausfalls vor Ort ... weiter lesen
Macht ein Versicherungsnehmer bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles falsche Angaben zum gezahlten Kaufpreis für einen Oldtimer, verliert er seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem nördlichen Ruhrgebiet erwarb 1990 in den USA für 9.000 US $ einen Oldtimer vom Typ Porsche 356 B Cabriolet. Er ließ das Fahrzeug aufwändig restaurieren. Das Fahrzeug wurde im September 1998 zugelassen. Bei Abschluss der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wurde das Cabriolet von einem Gutachter auf einen Wert von rund 60.000 € geschätzt. Zwei Jahre nach der Zulassung meldete der Versicherungsnehmer das Auto als gestohlen. Gegenüber seiner Versicherung gab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Kiel (Urt. v. 02.11.2011, Az. 5 O 150/11) zu entscheidenden Fall stritten die Parteien darüber, ob eine isolierte Kostenausgleichsklausel im Vertragswerk wirksam sei. Insoweit vertrat die Klägerin, die Versicherung, die Ansicht, dass eine Klausel, wonach ein Kostenausgleich isoliert und nicht im Rahmen einer Prämienverrechnung erfolge, wirksam sei. Dem schloss sich das Landgericht Kiel in seiner Entscheidung an. Zur Begründung habe das Gericht § 169 Abs. 3 VVG sowie die entsprechende Gesetzesbegründung herangezogen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen