Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Krasnodar
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Immobilienrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.12.2014, dass die Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand auf die übrigen Mieter umgelegt werden dürfen (AZ.: VIII ZR 9/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Hier klagt eine Wohnungsbaugenossenschaft gegen eine Mieterin, die von der Klägerin eine Wohnung in einem 28-Parteien-Haus gemietet hatte. Im Jahr 2011 waren nur noch wenige der Wohnungen bewohnt, weil das Haus abgerissen werden sollte. Durch den hohen Leerstand arbeitete die Heizungs- und Warmwasseranlage nur noch unwirtschaftlich, denn diese war auf eine große Leistung und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unter anderem soll der Santander Kapitalprotekt in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Im Zuge der im Mai 2012 bekannt gemachten anstehenden Liquidation dieser beiden Fonds ist anscheinend davon auszugehen, dass sich auch beim Santander Kapitalprotekt Auswirkungen zeigen werden. Bereits im Frühjahr 2012 soll der Vermögensverwaltungsfonds aufgrund der negativen Entwicklungen anderer Fonds geschlossen worden sein. Dies hat die Folge, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.10.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein einzelner Eigentümer von den anderen Wohnungseigentümern unter Umständen die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann (AZ.: V ZR 9/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Hier besteht die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus drei Einheiten, nämlich im Erd- und Dachgeschoss eines Hauses, sowie im Keller. Die Kellerwohnung gilt seit ihrem Ausbau und durch eine Teilungserklärung als dritte Sondereigentumseinheit. Hier klagt die Eigentümerin der Kellerräume gegen die ... weiter lesen
