Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Krasnodar
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Steuerrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es im April diesen Jahres bereits bestätigt: Die Grundsteuer ist mit ihren derzeitigen Berechnungsgrundlagen verfassungswidrig. Bis Ende 2019 ist nun Zeit, die Steuer zu reformieren. Wie diese Reform aussehen soll, wird derzeit heftig diskutiert.
Veraltete Einheitswerte führen zur ungleichen Besteuerung
Die Grundsteuer spült jährlich 14 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen. Mit kaum einer anderen Steuer wird ein vergleichbar hohes Steuervolumen erzielt. Dennoch steht ihre Berechnungsgrundlage seit langem in der Kritik. Die veralteten Einheitswerte, auf die sich die Steuer bisher bezieht, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht für ... weiter lesen
München (jur). Nur bei getrenntlebenden Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderfreibeträge eines Elternteils auf den anderen übertragen werden. Dies ist aber generell ausgeschlossen, wenn sie zusammenwohnen und die Kinder gemeinsam versorgen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag, 31. März 2022, in München veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 24/20). Das gelte auch für unverheiratete Paare.
Es wies damit eine Mutter aus Franken ab. Diese lebte ohne Trauschein mit ihrem Partner und den gemeinsamen zwei Kindern zusammen. Die Frau hatte Arbeits- und Mieteinkünfte, die zusammen höher waren als die Einkünfte des Mannes.
Sofern nicht ... weiter lesen