Saju Jakob
Indischer Advokat
Qualifikation: LLB(IND), LL.M(GER), MBA (USA)
Indischer Anwalt & Solicitor Jakob (ursprünglich aus Indien)
Indischer Jurist Saju Jakob erlangte seine juristischen Kenntnisse an Universitäten in Indien, Großbritannien, USA und Deutschland. Seinen Mandanten bietet er eine kompetente Rechtsberatung im indischen und englischen Recht an und übernimmt sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Verhandlungen. Gerne unterstützt er Sie auch bei Firmengründungen.
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer, Köln,
- Zugelassen beim Amtsgericht, Köln
- Member of Law Society, in London
- Bar Council of Kerala, Indien
Spezialisierungen
Eine Kanzlei, die im indischen Recht und in Common Law Recht unter Berücksichtigung des deutschen Rechts beraten kann. Sie können sich sehr rasch einen ersten Überblick über indische / englische Rechtsprobleme verschaffen oder aber auch komplexe Rechtsfragen prüfen lassen. Die Mehrheit der Juristen, die bei uns arbeiten, verfügen zumindest auch über eine Zulassung in ihrem Heimatland, so dass Sie sie auch vor den Gerichten und Behördenvertreten können. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: kurze Wege, erheblicher Zeitgewinn, deutsche Beratungsqualität, keine Kommunikationsprobleme, durch die Vernetzung der Juristen, und Vergleich zwischen deutsches Recht und indisches Recht.
Unsere Dienstleistung in den folgenden indischen Rechtsbereichen:
- Indisches Gesellschaftsrecht
- Indische Firmengründungen in Indien (weitere Ausführungen)
- Mergers und Akquisition
- Indisches Vertragsrecht
- Indisches Außenhandelsrecht
- Indisches Arbeitsrecht
- Indisches Steuerrecht
- Indisches Insolvenzrecht
- Indisches Marken Recht, Patentrecht und IP Recht (Markenanmeldung, Patentanmeldung)
- Indischer Erwerb von Grundstücken in Indien
- Indische Erbschaften in Indien
- Indischer Unternehmenskauf und Verkauf in Indien
- Indische Firmengruendungen
- Anwaltliche Vertretung und Beratung von Indischen Firmen, die in Deutschland eine Niederlassung, Zweigstelle, Vertretung eröffnen möchten (weitere Ausführungen)
- Indische Legalisierung, Attestierung, Visum und Konsularangelegenheiten
Weiterhin beschäftigt sich die Kanzlei mit der Gründung und dem Aufbau von Firmen
- in Indien (Pvt.Ltd., Public Ltd.) und
- in den USA (Inc., LL.C.)
- in UK (Ltd.)
- in Deutschland (GmbH)