Satzungsänderung
Eine Satzung ist eine Grundordnung, die schriftlich festgehalten wurde, und sowohl dem Privatrecht als auch dem Öffentlichen Recht unterliegen kann. Bis auf die vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen ist die freie Gestaltung der Satzung möglich.
So kann beispielsweise die Satzung in einem Verein die Grundlage für das Vereinsleben bilden, gleichzeitig aber auch durch eine Satzungsänderung das Vereinsleben unter Umständen beeinflusst werden. Daher werden Satzungsänderungen in der Regel auf einer Mitgliederversammlung durch eine qualifizierte Mehrheit (z. B. 2/3 oder ¾) der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen. Somit soll gewährleistet werden, dass die Satzungsänderungen nicht durch eine einfache Mehrheit getroffen werden und möglicherweise zu einem Schaden für den Verein führen. Sofern jedoch der Vereinszweck geändert werden soll, ist dieses nur möglich, wenn die Vereinsmitglieder dieses einstimmig beschließen, es sei denn, für diesen Fall ist in der Satzung speziell die qualifizierte Mehrheit zugelassen.
Um eine rechtmäßige Satzungsänderung durchführen zu können, muss im Vorfeld der Wortlaut der vorgesehenen Satzungsänderung den Vereinsmitgliedern bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Beanstandung der neuen Satzung durch das Vereinsregister kommt, wodurch die alte Satzung weiterhin Gültigkeit hätte.
Da wie bei der der Gestaltung der Satzung auch bei einer Satzungsänderung die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Rechtsgebietes zu berücksichtigen sind, sollte ein Rechtsanwalt für Satzungsänderung mit einbezogen werden. Dieser verfügt nicht nur über umfangreiche Fachkenntnisse und die entsprechende Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, sondern kennt auch die aktuelle Rechtsprechung. Bei juristischen Streitigkeiten vertritt ein Anwalt zur Satzungsänderung die Interessen seiner Mandanten natürlich auch vor zum zuständigen Gericht.