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Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte am 1.12.2004 die Veranstalter des „Open-Air-Konzertes“ der Gruppe Bon Jovi auf dem Zeppelin-feld/Nürnberg am 8.9.2000 zu Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Besucherin des Konzertes hatte durch die übermäßige Lautstärke der Musik einen Hörschaden erlitten, und sowohl den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter auf Schadensersatz verklagt. Nach den Feststellungen des Gerichts verletzten die Beklagten die ihnen obliegende Verkehrssicherungspflicht zum Schutz von Konzertbesuchern vor gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung schuldhaft, weil sie keinerlei Einfluss auf die Tontechniker der Band oder die Band selbst genommen hatten.
Die Klägerin stand während des ... weiter lesen
In seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2009 hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor kosmetischen Operationen zu befassen. Im konkreten Fall hatte die damals 54-jährige Klägerin eine Fettabsaugung am Bauch (Liposuktion) durchführen lassen. In dem von ihr unterzeichneten Aufklärungsformular waren als Risiken des Eingriffs "Nachblutung, Infektion, Hautüberschussbildung, nicht sichtbare und sichtbare Narbenbildungen, unter Umständen mit Beschwerden, möglicher Folgeeingriff, Dellenbildung in der Haut, Thrombose, Embolie" aufgeführt. Auf direkte Nachfrage der Klägerin hatte der beklagte Chirurg erklärt, die Risiken ... weiter lesen
Zur Haftung eines Getränkemarktinhabers, wenn ein Kunde mit seinem tiefer gelegten Fahrzeug auf einer Torschiene im Boden aufkommt
Kurzfassung
Wer mit seinem Boliden größtmöglichen Bodenkontakt sucht, muss auch die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen. Sitzt der tiefergelegte Wagen bei der Einfahrt auf ein Firmengelände auf, hat sein Besitzer den (Auspuff-) Schaden grundsätzlich selbst zu tragen.
Das zeigt ein vom Amtsgericht Coburg entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht wies die Klage eines mit seinem Fahrzeug „aufgesessenen“ Kunden eines Getränkemarktes auf Schadensersatz von fast 1.600 € ab. Die Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers gehe nicht so weit, Autos mit ... weiter lesen
Zur Haftung des Veranstalters von Floßfahrten, wenn sich ein Teilnehmer bei der Fahrt verletzt
Die Ausrichtung einer Floßfahrt kann mitunter ein teures Vergnügen werden. Der Veranstalter muss nämlich grundsätzlich für eine gefahrlose Fahrt sorgen. Sonst kann er bei Verletzung eines Passagiers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften.
Das musste ein Ausrichter von Floßfahrten jetzt erfahren. Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg verurteilten ihn zur Zahlung von rund 4.600 € Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Verletzten. Es reiche nicht aus, lediglich vor Fahrtantritt auf mögliche Gefahren und Verhaltensweisen hinzuweisen. Der Floßbootbetreiber habe nicht zusätzlich dafür Sorge getragen, dass das Holzgefährt ... weiter lesen
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für provisorische Parkplätze auf einer Wiese am Badesee
Kurzfassung
Parkversuche im meterhohen Gras erfolgen auf eigene Gefahr. Läuft der Pkw dabei „auf Grund“, haftet die Gemeinde nicht etwa deswegen für den Schaden, weil sie eine angrenzende Grünfläche gemäht und als Parkplatz freigegeben hat.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Autoeigentümers ab. Die Gemeinde habe nicht damit rechnen müssen, dass ein umsichtiger und in vernünftigen Grenzen sorgfältiger Benutzer der Parkfläche in den ungemähten Teilbereich einfährt.
Sachverhalt
Beim sommerlichen Ausflug an den Badesee spürte der Kläger schneller Grund ... weiter lesen
Der Kläger ist Arzt in Georgsmarienhütte. Zu seinen Patienten zählte der Beklagte, der wegen seiner Hartdrogenabhängigkeit mit Prolamidon substituiert wurde. Am 13.10.2003 begab sich der Beklagte zusammen mit seiner ebenfalls drogenabhängigen Lebensgefährtin in die Praxis des Klägers, um dort wie üblich das Prolamidon einzunehmen. Nachdem sie dieses erhalten hatten, eröffnete ihnen der Kläger, dass er die Behandlung beenden werde. Er forderte sie auf, seine Praxis zu verlassen, was der Beklagte jedoch ablehnte. Darauf hin kam es zu einem Gerangel zwischen den Parteien. Als der Kläger den Beklagten aus der Praxis gedrängt hatte, berührte dieser mit seiner rechten Hand das linke Auge des Klägers, wobei die Einzelheiten streitig sind. ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 21.11.2000, Az. 1 U 2923/00
- Leichtsinniges Erschrecken mit schlimmen Folgen
- Schlag gegen Fensterscheibe lässt Scheibe bersten
- Schwere Augenverletzung durch herumfliegende Glassplitter
- 70.000 DM Schmerzensgeld für 15-Jährigen
- Zusätzlich Ersatz aller künftigen Schäden
Leitsatz
Zur Höhe des Schmerzensgeldanspruches (hier: 70.000 DM) nach der Verletzung eines Auges bei einer erheblichen, dauerhaften Einschränkung der Sehfähigkeit mit kosmetischer Beeinträchtigung für einen zur Tatzeit 15-Jährigen, die ihm ein mit einfacher Fahrlässigkeit handelnder 17-Jähriger zugefügt hat.
Entscheidungsgründe
(Auszug)
Beide Berufungen ... weiter lesen
Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden. Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er seinen Vater wegen seiner im 12. Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch nehmen will. Die Eltern des Antragstellers sind geschieden. Der Antragsteller wohnt bei ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Informationen zum Sachverhalt:
Das Pferd der Beklagten schlug bei einem gemeinsamen Ausritt aus unbekanntem Grund aus und traf den dahinter reitenden Kläger so unglücklich am Bein, dass sich dieser den Unterschenkel brach.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg:
Der zuständige 4. Zivilsenat hat die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts Würzburg aufgehoben und den Beklagten verurteilt, den materiellen Schaden des Klägers zu Dreiviertel zu ersetzen und ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
Über die Höhe wird das Landgericht Würzburg neu zu entscheiden haben; an dieses wurde der Rechtsstreit zu diesem Zweck zurückverwiesen. ... weiter lesen
Die Betätigung einer Schreckschusspistole mit einer Lautstärke bis zu 129 dB während einer Theateraufführung führt nach einer Entscheidung des 1. Zivilsenates nicht zur Haftung des Theaters für Gehörschäden eines besonders empfindlichen Besuchers.
Der Kläger, der seit 1997 unter einem chronischen Tinnitus litt, besuchte im April 1999 eine Aufführung des „Faust“ im Hessischen Staatstheater. Kurz vor der Pause wurde auf der Bühne ein Schuss abgegeben, der am Sitzplatz des Klägers 129 dB laut war. Ein zweiter Schuss folgte unmittelbar nach der Pause.
Der Kläger nahm das Land Hessen als Betreiber des Staatstheaters auf Schadensersatz in Anspruch, weil sich seine Tinnitus-Beschwerden nach der Theateraufführung dramatisch ... weiter lesen
Kein Schadenersatzanspruch gegen Hersteller des Zahnfüllstoffes Amalgam Hersteller des Zahnfüllstoffes Amalgam können einem Urteil des 3. Zivilsenats desOberlandesgerichts Frankfurt am Main zufolge nicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, weil ein Zusammenhang zwischen der Freisetzung von Quecksilber aus Amalgam und bestimmten Erkrankungen nicht nachweisbar ist.
Eine Klägerin hatte geltend gemacht, aufgrund mehrerer Zahnfüllungen mit Amalgam sei bei ihr eine chronische Quecksilbervergiftung ausgelöst worden, die wiederum eine Multiple Sklerose-Erkrankung und Unfruchtbarkeit verursacht habe.
Das Landgericht hatte die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Als Mehrheitseigner an der Volkswagen AG hätte auch die Porsche Automobil Holding SE (PSE) über den Abgasskandal im VW-Konzern informieren müssen. Das gilt allerdings nur, wenn der PSE-Vorstand davon wusste, wie am Mittwoch, 29. März 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren entschied ( Az.: 20 Kap 2/17 ).
Vor dem Landgericht Stuttgart klagen zahlreiche Porsche-Aktionäre auf Schadenersatz. Hintergrund ist die sogenannte Ad-hoc-Meldung der Volkswagen AG vom 22. September 2015 über die Abgasmanipulationen im VW-Konzern. Daraufhin waren nicht nur die VW-, sondern auch die Porsche-Aktien eingebrochen, weil die PSE 53,1 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien und 31,3 ... weiter lesen