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Experten-Ratgeber
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In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Weiter arbeiten nach Kündigung? Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Dann braucht der Arbeitnehmer natürlich auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich dagegen um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich auch bis zum Ablauf dieser Frist weiterarbeiten. Keine ... weiter lesen
• Der Berufsausbildungsvertrag begründet die Verpflichtung des Ausbildenden zur Ausbildung des Auszubildenden in dem im Vertrag vereinbarten Ausbildungsberufs. • Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und dem Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. • Der Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag gleichwohl wirksam, der Arbeitgeber begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit. • Dem Auszubildenden sowie seinen gesetzlichen Vertretern ist je ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag unverzüglich auszuhändigen. • Der ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 – 2 AZR 989/11 –). Ausgangslage: Arbeitnehmer, die von ihren Vorgesetzten heimlich, bzw. unter vier Augen, gemobbt werden, geraten häufig in Beweisnot. Der Vorgesetzte ist regelmäßig Zeuge, der Arbeitnehmer kann vor Gericht nur auf einer Parteivernehmung bestehen. Fazit: Er kann regelmäßig die Vorwürfe nicht beweisen. Hier liegt es nahe die moderne Technik zu nutzen und heimlich Ton-/Bildmitschnitte der Vorgänge anzufertigen. Ein nicht ungefährliches Vorgehen, kann ein solches Verhalten doch die fristlose ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten? Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nachfrage jetzt zunächst einmal so verstanden, dass es sich um ein Personalgespräch zum Thema Fehlzeiten handeln soll, bei dem der Arbeitgeber vermutlich ein wenig nachforschen will, welchen Grund das Fehlen hat und wie es Zukunft weiter gehen soll. ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 Nr. 2 BRTV GaLaBau gilt dieser Tarifvertrag fachlich für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, wenn sie u. a. „der Unfallversicherung bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unterliegen“. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 1.04.2014 zu seinem Urteil vom 13.02.2014 – 21 Sa 745/13 - hängt davon ab, ob die Gartenbau-Berufsgenossenschaft materiell für den Betrieb zuständig ist; ... weiter lesen
Nach dem Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber stellen sich Arbeitnehmer in der Regel die Frage, ob es sich lohnt, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Statistisch gesehen: Ja! Die Statistik zeigt, dass es sich für Arbeitnehmer in der Mehrzahl der Fälle lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben: Insgesamt erhielten nur 16% aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung. Von den Arbeitnehmern, die sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, bekommt dagegen über die Hälfte (57%) eine Abfindung. Die Chance auf den Erhalt einer Abfindung erhöht sich mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage also deutlich. ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
Sind Sie nach überstandener Probezeit vor Kündigungen geschützt? Die unterschiedliche Bedeutung von Probezeit und Kündigungsschutz ist oft unklar. Daher eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Regelungsbereichen. Die Probezeit regelt nach deutschem Arbeitsrecht eine Zeit in der das Arbeitsverhältnis mit einer, gegenüber der sonstigen Kündigungsfrist, verkürzten Frist beendet werden kann. Die Kündigungsfrist selbst kann sich aus dem Gesetz, aber auch einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht hier eine Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vor. In der Regel wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Wird die Probezeit ... weiter lesen
Änderung des MiLoG zum 01.08.2015 Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die ab dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958,- € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden. Quelle: ... weiter lesen