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Experten-Ratgeber
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Kann der Arbeitnehmer für die Zeit des An- beziehungsweise Umkleidens Vergütung dieser Zeit von seinem Arbeitgeber verlangen? Ein Beitrag von Philipp Modrach , wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Volker Dineiger , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 9 Sa 425/15). Ausgangslage: Oftmals sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Kleidung zu tragen. So auch in dem vorliegenden Fall des Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo ein KFZ-Mechaniker die täglich 10-minütige Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet haben wollte. Das Besondere an diesem Fall ist außerdem, dass der ... weiter lesen
Telefonica Deutschland und Betriebsräte haben sich nach Erwerb von E-Plus auf Rahmensozialplan geeinigt. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Nach der Übernahme von E-Plus haben sich die Vorstände und Betriebsräte von Telefonica Deutschland aktuellen Meldungen zufolge nun auf einen so genannten Rahmensozialplan geeinigt. Ursprünglich war angekündigt worden, 1600 der insgesamt 9100 Vollzeitstellen über ein Abfindungsprogramm abzubauen. Dies hat nun wohl konkrete Formen angenommen. Die Rede ist von hohen Abfindungen, Zuschlägen und Turbo-Prämien für schnell Entschlossene. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nur wählbar, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert und mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Zum Jugend- und Auszubildendenvertreter kann sich jeder wählen lassen, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Mitglied des Betriebsrats ist nicht wählbar. • Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre. • Die Jugend- und Auszubildendenvertreter führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11, hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer weiter gestärkt. Diese sind gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berechtigt, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit zu verlangen, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Mitarbeiter, der an einem Flughafen im Jahresdurchschnitt mit 936 Arbeitsstunden, die sind 18 Stunden pro Woche, tätig war. Sein Aufgabenbereich war hierbei sehr weit gefasst und umfasste die Betreuung der Fluggäste, Hilfe beim Einchecken, der ... weiter lesen
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers Der Kläger war auf Grund eines bis zum 30. Juni 2002 befristeten Arbeitsvertrags als Cheftrainer und sportlicher Direktor der Fußball-Bundesligamannschaft der Beklagten beschäftigt. In der Saison 1999/2000, die am 30. Juni 2000 endete, gelang der Mannschaft zwar sportlich der Klassenerhalt in der zweiten Bundesliga. Da aber die Lizenz für die folgende Saison wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erteilt wurde, spielt die Mannschaft seither in der Regionalliga. Die Beklagten sahen den Arbeitsvertrag mit dem Kläger als beendet an, weil darin vereinbart war, daß der Vertrag für die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der ersten und ... weiter lesen
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb. • Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 – 2 AZR ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ist, ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Betriebsräte unnötige Aufträge vergeben oder allzu üppige Beraterhonorare versprechen, müssen die Vorsitzenden dafür gegebenenfalls haften. Das hat am Donnerstag, 25. Oktober 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 266/11). Im entschiedenen Fall standen bei einem Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern starke Umorganisationen und damit verbunden auch Massenentlassungen an. Um die Arbeitnehmer besser vertreten zu können, holte sich der Betriebsrat bei einer Beratungsgesellschaft Unterstützung von außen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber in solchen Fällen die Kosten übernehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Rechnung ... weiter lesen