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Experten-Ratgeber
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Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung beweisen. Am Besten lässt er sich den Erhalt vom Arbeitnehmer selbst auf einer Kopie quittieren. Eine verbreitete Alternative hierzu der Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten. Es gibt aber auch ungewöhnliche Wege, eine Kündigung zuzustellen. Einen solchen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.06.2011, AZ 6 AZR 687/09 abgesegnet. Die Arbeitnehmerin verließ am 31.01.2008 nach einem Konflikt ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin fertigte noch am gleichen Tag die Kündigung aus, die zum 29.02.2008 wirken sollte. Hierfür war allerdings erforderlich, dass die Arbeitnehmerin diese Kündigung noch an diesem ... weiter lesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer ... weiter lesen
Presseberichten zufolge prüft die Sendeanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MRD) den Fall des MDR-Unterhaltungschefs Udo Foht aus arbeitsrechtlicher Sicht. Wie etwa das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 2.8.2011 aufgrund einer dpa-Meldung berichtet, hat der MDR Strafanzeige gegen den bereits suspendierten Unterhaltungschef wegen verschiedener Vermögensdelikte erhoben. Presseberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Bild.de am 2.8.2011. Was sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Strafanzeige des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer? Hat der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Konsequenzen wegen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens zu befürchten, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss ... weiter lesen
Außerordentliche Kündigung eines Werksrennfahrers wegen vorsätzlich herbeigeführter Kollision mit einem Konkurrenten Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Fahrervertrag eines Werksrennfahrers außerordentlich gekündigt werdenkann. Der Kläger war als Werksfahrer im Fahrerteam der Beklagten, die die rennsportlichen Aktivitäten eines großen Autoherstellers wahrnimmt, tätig. Er nahm für die Beklagte u.a. an der Deutschen Tourenwagenmeisterschaft (DTM) teil. Schon vor dem Rennen hatte er über einen Konkurrenten, der demselben Team angehörte, geäußert: "Wenn er nicht aus dem Weg geht, ist er fällig". Im Verlaufe der 6. Runde rammte der Kläger bei einer Geschwindigkeit von ... weiter lesen
• Mit Sperrzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ausgeschlossen ist. • Die Sperrzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit mit Bescheid verhängt und kann durch Widerspruch und bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs durch anschließende Klage vor den Sozialgerichten angegriffen werden. • Sperrzeiten werden insbesondere dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, z.B. durch Eigenkündigung, Abschluss eines Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrags, ohne hierfür einen wichtigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Durch Einführung von Kurzarbeit versuchen die Unternehmen Personalkosten zu senken, indem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt wird. Der Lohn wird entsprechend gekürzt. Seit Anfang 2009 kann sich Kurzarbeit auch auf einzelne Arbeitnehmer erstrecken. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage. In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit dessen Zustimmung einführen, in Betrieben ohne Betriebsrat nur, wenn dies im Arbeitvertrag (wirksam) vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur ausnahmsweise kommt eine Einführung durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht. ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen auf dem deutschen Glasmarkt, seit 1974 als Schlosser beschäftigt. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschloss sich die Beklagte, einen Teil ihrer Produktion stillzulegen. Zur sozialen Abfederung wurde mit dem Betriebsrat für diesen Produktionsteil ein Sozialplan abgeschlossen, wodurch der Kläger in eine Transfergesellschaft wechselte und zusätzlich eine Abfindung erhielt. Ein knappes halbes Jahr später wurde der komplette Betrieb stillgelegt, wofür wiederum ein Sozialplan erstellt wurde. Der Kläger war der Auffassung, dass sich seine Abfindung nach dem jüngsten Sozialplan richten müsste und für ihn einen Mehrbetrag von ca. 13.000 EURO bedeuten würde. Nachdem das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert. Die Arbeitgeberin hatte ihre Klage damit begründet, dass der ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 13.12.2022 zum Aktenzeichen 530 Ds 166/22 83 Js 36/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertreten Fall entschieden, dass ein städtischer Mitarbeiter, dem eine Nötigung vorgeworfen wurde, freigesprochen wird. Der Angeklagte ist Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln. Aufgrund einer Anwohnerbeschwerde rückte das städtische Ordnungsamt aus, um eine private Party aufzulösen. Das Ordnungsamt beendete die Party und ordnete die Räumung des Geländes an. Ein Partygast stellte sich vor das Dienstfahrzeug und begann Fotos zu machen. Dieser behauptete nun, der städtische ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu verlautbaren. 1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild führten sie den Zusatz ... weiter lesen