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Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten. Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 - Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) hat den Arbeitnehmer in Betrieben, in denen insgesamt mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind, Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn er einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen will. Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens sechs Monate ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben. 1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Corona -Pandemie setzt vielen Messe- Unternehmen zu, da im Jahr 2020 fast keine Messen stattfinden konnten. Auch die Messe München hat große Verluste eingefahren. Die Messe München GmbH ist Messeveranstalter und Betreiber des Messegeländes Messe München, des ICM – Internationales Congress Center München, des Conference Center Nord und des MOC Veranstaltungscenter München. Mit über 40 eigenen Fachmessen für Investitions- und Konsumgüter sowie Neue Technologien am Standort München und weltweit, 13 Tochtergesellschaften in Europa, Asien, Afrika und Südamerika sowie rund 70 Auslandsvertretungen in über 100 Ländern ist die Messe München ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen: 1 Ca 776/19 der Klage eines Solocellisten auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel stattgegeben. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen Nr. 2/2019 vom 06.09.2019 ergibt sich: Der Kläger ist Solocellist im Sinfonieorchester der beklagten Arbeitgeberin. Im Herbst 2018 bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Stelle eines anderen Orchesters. Das Probespiel für diese Bewerbung fand an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im November 2018 statt. An denselben zwei Tagen gab das Sinfonieorchester der Arbeitgeberin ein Sinfoniekonzert. Nachdem der Arbeitgeberin durch eine vom Kläger beantragte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 04.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 254/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft ankündigt, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Aus der Presseerklärung des ArbG Siegburg vom 11.01.2022 ergibt sich: Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse ... weiter lesen
Ausbildungsvergütung im staatlich geförderten Ausbildungsverhältnis Die Beklagte ist ein gemeinnütziges Bildungsunternehmen. Ihr Zweck ist ua. die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung. Die Ausbildung wird von Drittbetrieben durchgeführt und ausschließlich durch staatliche oder private Fördermittel finanziert. Leistungen der Auszubildenden werden von der Beklagten nicht kommerziell verwertet. Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Sie schloß mit der Beklagten zum 1. September 1997 einen Berufsausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf "Industriekauffrau" ab. Die Ausbildungsvergütung betrug etwa 35 % der tariflichen Vergütung. Finanziert wurde die Ausbildung aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen ... weiter lesen
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers Der Kläger war auf Grund eines bis zum 30. Juni 2002 befristeten Arbeitsvertrags als Cheftrainer und sportlicher Direktor der Fußball-Bundesligamannschaft der Beklagten beschäftigt. In der Saison 1999/2000, die am 30. Juni 2000 endete, gelang der Mannschaft zwar sportlich der Klassenerhalt in der zweiten Bundesliga. Da aber die Lizenz für die folgende Saison wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erteilt wurde, spielt die Mannschaft seither in der Regionalliga. Die Beklagten sahen den Arbeitsvertrag mit dem Kläger als beendet an, weil darin vereinbart war, daß der Vertrag für die Teilnahme der Mannschaft am Spielbetrieb der ersten und ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.2.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 498/19 entschieden, dass das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme gilt. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung . Der Beklagte, der in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, schloss mit der Klägerin am 9./14. Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte. Nach dessen § 1 Nr. 1 sollte „das Arbeitsverhältnis “ am ... weiter lesen