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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben. 1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Abmahnung der LOH Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus Berlin wegen der unerlaubten Nutzung der Marken "GdP" und "Stern-Symbol" Die LOH Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus Berlin. Kürzlich verschickten die Anwälte in ihrem Namen eine Abmahnung an einen eBay-Verkäufer, der die Markenrechte der GdP verletzt haben soll. Die Gewerkschaft der Polizei ist die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wort-Bild-Marke "Polizei - GdP Schriftzug mit Stern" (Registernr.: 3020150122483). Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG hat die ... weiter lesen
Berlin (jur). Fotografiert ein Schüler heimlich einen Lehrer während des Unterrichts und verschickt er die Fotos an andere Schüler, muss er mit einem schriftlichen Verweis und einem Zeugniseintrag rechnen. Denn mit dem unerlaubten Fotografieren und dem Versenden der Fotos an andere Personen hat der Schüler gegen die Hausordnung der Schule verstoßen, den Unterrichtsablauf gestört und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Lehrers verletzt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, 11. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 3 K 211/22). Im konkreten Fall ging es um einen Achtklässler, der nach eigenen Angaben aus Langeweile, seinen Lehrer heimlich während des Unterrichts mit seinem Tablet fotografiert ... weiter lesen
Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Fußballspiel von Bayer 04 Leverkusen verkauft haben soll. Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur ... weiter lesen
Abmahnung der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB im Auftrag der Adobe Inc. wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Die FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen, vertreten die Interessen der Adobe Inc. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem Urheberrechtsverletzungen an einem, durch die Adobe Inc. angebotenen, Computerprogramm abgemahnt werden. Die Adobe Inc. entwickelt und verbreitet weltweit verschiedene Computerprogramme, unter anderem das Computerprogrammpaket "Adobe Acrobat XI Pro Windows". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 7. KAMMER - Beschluss vom 17. Februar 2004 - Az. 7 B 454/04 Fahreignung und Cannabiskonsum Leitsatz: Ein fahreignungsausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum liegt erst dann vor, wenn das Rauschmittel täglich oder nahezu täglich eingenommen wird (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - ). Aus den Entscheidungsgründen: Das nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilende Begehren des Antragstellers auf Änderung des aus dem Tenor ersichtlichen Beschlusses ist unbegründet. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragsgegners überwiegt dessen ... weiter lesen
Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Dazu findet am 1. Oktober eine Anleihegläubigerversammlung im hessischen Meinhard-Frieda statt. Im Kern geht es um eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre und eine Reduzierung des Zinssatzes bis 2018. Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hatte im April 2012 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis 2017 beträgt der jährliche Zinskupon 7,25 Prozent. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens sollen die Gläubiger nun veränderten Anleihebedingungen zustimmen. ... weiter lesen
Die Experten streiten sich, ob der Immobilienboom zwischenzeitlich seinen Zenit erreicht hat. Vielfach ist von einer Immobilienblase die Rede, deren Platzen fatale Folgen haben soll. Diese allgemeinen Einschätzungen sind für den einzelnen Immobilienkäufer unbedeutend, der sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollte und nun glaubt, sich in einem Alptraum zu befinden. Der Immobilienboom hat auch vielfach zu Übertreibungen geführt, die nunmehr zu Tage treten. Denn neben der Mehrzahl der seriösen Anbieter von Gebrauchtimmobilien mischen sich seit Jahren immer wieder unseriöse Zeitgenossen, die arglose Leute dazu bringen, Immobilien weit überteuert zu erwerben. Nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des „Ownership Tonnage III“ sollen nun von der Schifffahrtkrise betroffen sein. Im Jahr 2005 ist der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Dieser soll 5 Schiffe betreiben, namentlich die „MS Elbmarsch“, die „MS Elbcarrier“, die „MS Elbdeich“, die „MS Elbinsel“ und die „MS Elbfeeder“. Bereits im Jahr 2010 soll es zu ersten Problemen gekommen sein. Anleger sollen rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen haben, heißt es. Doch dies ist anscheinend nicht ausreichend gewesen. Nun ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Lentze Stopper aus München im Auftrag von DAZN ein Schreiben wegen einer unerlaubten Nutzung des Programms von DAZN verschickt haben soll. Inhalt des Schreibens: DAZN ist ein Streaminganbieter, der insbesondere Fussballspiele ausstrahlt. Aufgrund einer Kontrolle sei DAZN aufgefallen, dass der Empfänger des Schreibens in seiner Gaststätte DAZN gezeigt haben soll. Jedoch soll der Betreiber der Gaststätte keinen Vertrag mit DAZN abgeschlossen haben. Lediglich bei einem Abschluss des Paketes „DAZN for Business“ sei der Kunde berechtigt das Programm von DAZN in der Gastronomie öffentlich zu zeigen. Ohne des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris). Ausgangslage: Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen