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Rechtsanwalt in Schweden
Über Rechtsanwälte in Schweden
Im Jahr 1734 wurde in Schweden das sogenannte Sveriges rikes eingeführt. Bei dem Sveriges rikes handelt es sich um ein Gesetzbuch, welches aus insgesamt neun Büchern und 1300 Paragrafen besteht und das gesamte Recht Schwedens beinhaltete.
In reformierter oder obsoleter Form ist dieses Gesetzbuch von 1734 auch heute in Schweden noch formell in Kraft.
Grundsätzlich herrscht in Schweden kein Anwaltszwang. Ist man mit einem rechtlichen Problem konfrontiert, dann kann man sich selbst vertreten und dies in jeder Instanz. Allerdings ist dies für Personen, welche die schwedische Sprache nicht fließend sprechen, definitiv nicht zu empfehlen. Stattdessen sollte man in jedem Fall einen Anwalt in Schweden konsultieren, der die rechtliche Vertretung übernimmt.
Anwälte in Schweden verfügen selbstverständlich über eine fundierte juristische Ausbildung. Um sich in Schweden an einer der fünf juristischen Universitäten in Umea, Lund, Uppsala, Göteborg oder Stockholm für das Jurastudium bewerben zu können, ist das Abitur erforderlich. Die Regelstudienzeit beträgt 4,5 Jahre, wird aber häufig überschritten. Das Jurastudium setzt sich aus verschiedenen Kursen und jeweils einer Abschlussklausur zusammen. 3,5 Jahre der Regelstudienzeit entfallen auf die Pflichtfächer und ein Jahr belegt der Student in seinem Wahlfach. Im Anschluss an das Studium erfolgt die praktische Ausbildung mit mindestens drei Jahren juristischer Tätigkeit bei einem Gericht, in einer eigenen Rechtsberatung oder in einem Anwaltsbüro. Ab dem fünften Jahr kann die Aufnahme in eine Anwaltskammer beantragt werden.
Rechtsanwälte in Schweden werden nicht für einen bestimmten Gerichtsbezirk zugelassen, sondern sind berechtigt, vor allen gerichtlichen Instanzen aufzutreten. Auch wenn kein Anwaltszwang besteht und die Parteien sich selbst vertreten können, haben Inhaftierte das Recht auf einen vom Staat gestellten Pflichtverteidiger, wenn sie keinen eigenen Rechtsanwalt benennen können. Sofern es Verständigungsprobleme gibt, wird ein Dolmetscher gestellt.
Grundsätzlich hat der Auftraggeber die Kosten, die durch die Erteilung des Mandats entstehen, zu übernehmen. Dabei kann das Honorar mit dem Rechtsanwalt frei vereinbart en, da es keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Schweden gibt. Lediglich die Honorare, die im Rahmen einer ersten Beratungs- und Rechtshilfe anfallen, sind vom Staat festgelegt und etwas niedriger. Sollte das Beratungsgespräch nicht zu einer Klärung führen, besteht unter Umständen auch für Ausländer die Möglichkeit, für ein Gerichtsverfahren bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen. Die Gerichtskosten bzw. -gebühren werden von den jeweiligen Parteien selbst getragen, selbst dann, wenn eine Partei obliegen sollte.



