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Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat.
Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher, so wird er nach deutschem Erbrecht beerbt. Wird ein Deutscher von mehreren Personen beerbt, so entsteht eine Erbengemeinschaft nach deutschem Recht.
Verwaltung der Erbengemeinschaft nach deutschem Recht
Der einzelne Miterbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen. Die Erbengemeinschaft kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam und durch einstimmigen Beschluss verfügen. Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam.
Besondere Gesichtspunkte bei Spanien Vermögen
Befindet sich im Nachlass Spanien Vermögen, gibt es oftmals Streit in der Erbengemeinschaft. Grund für Streit kann z.B. die anfallende spanische Erbschaftsteuer sein. Ist ... weiter lesen
Das Erben als Last
Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist
Kurzfassung
Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen ... weiter lesen