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Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht in Schweiz
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Der EuGH hat am 19.07.2012 in der Rechtssache C 31/11 entschieden: Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die Anwendung bestimmter Steuervergünstigungen auf einen Nachlass in Form der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeschlossen ist, während diese Vergünstigungen beim Erwerb einer solchen Beteiligung von Todes wegen gewährt werden, wenn sich der Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat befindet, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 49 ff. AEUV, sofern die genannte Beteiligung es ihrem Inhaber ermöglicht, einen sicheren Einfluss ... weiter lesen
Der Beitrag gibt eine Einführung zur Steuerpflicht bei deutsch–spanischen Erbfällen. Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer und weitere Gesichtspunkte der spanischen Erbschaftsteuer werden gesondert dargestellt. Kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer Während es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt, gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer kein DBA. Ob deutsche oder spanische Erbschaftsteuer – oder beide gleichzeitig – anfallen, richtet sich daher nach den nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen Spaniens und Deutschlands. ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑181/12 - Yvon Welte gegen Finanzamt Velbert entschieden, dass § 16 (2) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) europäisches Recht verletzt. Hintergrund Nach § 16 (2) ErbStG haben in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige bei der Erbschaftsteuer nur einen Freibetrag von EUR 2.000,--, während unbeschränkt Steuerpflichtige zwischen EUR 20.000,-- (Steuerklasse II und III) und EUR 500.000 (Ehegatte) haben. Beschränkt Steuerpflichtig ist eine Erbschaft, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erwerber keine "Inländer" sind. Beispiel: Erblasser E, spanischer ... weiter lesen