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Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht in Schweiz


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Neben der Ehe („ matrimonio “) können nach dem Recht der meisten spanischen autonomen Gemeinschaften zwei nicht verheiratete Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts eine auf Dauer angelegte faktische Partnerschaft („ Pareja de hecho “) in ein Register eintragen lassen. Im Erbschaftsteuerrecht der autonomen Gemeinschaften werden die Partner Eheleuten gleich gestellt. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Partner nicht in der schlechten Steuerklasse erbt, sondern in der besten. Die Anwendung des Erbschaftsteuerrecht einer autonomen Gemeinschaft setzt immer voraus, dass ein Bezug zu der Autonomen Gemeinschaft besteht und der Begünstigte (Erbe) seinen dauerhaften Aufenthalt ... weiter lesen
Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von Gebietsfremden bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eingereicht (Rechtssache C-127/12) . Die EU Kommission geht davon aus, dass die steuerrechtliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften europäisches Recht verletzt.
Anmerkung:
Die Europäische Kommission hatte bereits am 5. Mai 2010 und 17. Februar 2011 aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Mangels Änderungen hatte die EU Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑181/12 - Yvon Welte gegen Finanzamt Velbert entschieden, dass § 16 (2) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) europäisches Recht verletzt.
Hintergrund
Nach § 16 (2) ErbStG haben in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige bei der Erbschaftsteuer nur einen Freibetrag von EUR 2.000,--, während unbeschränkt Steuerpflichtige zwischen EUR 20.000,-- (Steuerklasse II und III) und EUR 500.000 (Ehegatte) haben. Beschränkt Steuerpflichtig ist eine Erbschaft, wenn sowohl der Erblasser als auch die Erwerber keine "Inländer" sind.
Beispiel:
Erblasser E, spanischer ... weiter lesen