Orte
Rechtsanwalt für Markenrecht in Schweiz
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Markenrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der u.a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über eine Klage gegen die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung "Adlon" für den Betrieb eines Hotels in Berlin zu entscheiden. Die Klägerin, die seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre ein Café in Berlin-Charlottenburg unter der Bezeichnung "Café Adlon" führte, ist Inhaberin der 1990 angemeldeten und eingetragenen Marke "Adlon" für Fertiggerichte und die Verpflegung von Gästen. Die Beklagte zu 3 betreibt in Berlin auf dem Grundstück Unter den Linden 75/77 (Pariser Platz) das von der Beklagten zu 1, einer Fondsgesellschaft, Mitte der 90er Jahre errichtete Hotel "Adlon". Auf diesem Grundstück hatte seit 1907 Lorenz Adlon und nach seinem Tod ... weiter lesen
Die Reservierung und Einrichtung der Domain "fh-wf.de" durch eine Privatperson verletzt die Namensrechte der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Beschluss klargestellt (Aktenzeichen: 2 W 233/03) und damit eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Braunschweig bestätigt. Die Abkürzung "fh-wf" sei - so dass OLG - eindeutig der Fachhochschule zuzuordnen und deshalb durch das Namensrecht geschützt. Der Namensschutz erstrecke sich nämlich auch auf diese schlagwortartige Abkürzung, weil sie unterscheidungskräftig sei und für den Außenstehenden nur den Schluss auf die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel als Namensträger zulasse.weiter lesen
Abmahnung der LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln im Auftrag der DINSE GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "DINSE" Die LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der DINSE GmbH durchgesetzt werden sollen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen auf der in seinem Online-Shop Produkte aus dem Bereich Schweißtechnologie zum Verkauf angeboten und diese mit "DINSE" bezeichnet zu haben. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um solche, die von der DINSE GmbH in den Verkehr gebracht worden sind. Daher stelle das Anbieten der Ware unter ... weiter lesen