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Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18 Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen. Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen