

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Zur Frage, wie die monatliche Belastung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens nach der Trennung von Eheleuten auszugleichen ist.
Kurzfassung
Tilgt der Ehemann nach Trennung von seiner Gattin alleine einen gemeinsamen Kredit, kann er nicht in jedem Fall von ihr eine Beteiligung an den Zahlungen verlangen. Ein Anspruch kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn bei der Unterhaltsberechnung die Tilgungsraten von seinem Einkommen abgezogen wurden und er deshalb weniger – oder gar keinen – Unterhalt bezahlen muss.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und wies die Klage eines getrennt lebenden Ehemannes auf hälftigen Ausgleich der von ihm über zwei Jahre hinweg geleisteten Raten auf den Kredit von insgesamt fast ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München nahm mit Beschluss vom 25.09.2014 Stellung zur Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders und dessen Ausgleichsanspruch gegen die Treugeber (AZ.: 7 U 1805/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Das OLG führte aus, die Verjährung eines Befreiungsanspruchs beginne mit dem Schluss des Jahres, in dem die Drittforderung fällig geworden ist, von welcher der Treuhänder zu befreien ist, denn der Befreiungsanspruch des Treuhänders gegen die Treugeber richte sich nach der Regelverjährung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). ... weiter lesen
Zur Frage der Nutzungsentschädigung, wenn ein Ehegatte nach der Trennung in der im gemeinsamen Eigentum stehenden Ehewohnung alleine wohnen bleibt.
Kurzfassung
Eheliche Pflichten enden nicht mit Trennung und Scheidung. Bewohnt ein Ehepartner nach dem Auszug des anderen das beiden gemeinsam gehörende Haus alleine weiter, hat er eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese beträgt bei Miteigentum zu gleichen Teilen 50 % der erzielbaren Miete.
Hierüber klärte jetzt das Landgericht Coburg einen zurückgelassenen Ehemann auf. Es verurteilte ihn, an seine ausgezogene Gattin rund 6.300 € zu leisten. Als Miteigentümerin habe sie einen Anspruch auf Entschädigung. Denn der zurückbleibende Ehepartner könne nunmehr die gesamte ... weiter lesen