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Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Serbien
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH verwies in seiner Begründung auf das Aktiengesetz (AktG). Danach ist eine vorzeitige Wiederbestellung des Vorstandmitglieds einer Aktiengesellschaft für fünf Jahre nach einvernehmlicher Amtsniederlegung ohne besondere Gründe zulässig. Hierfür dürfe sich der Aufsichtsrat jedoch nicht länger als nach dem AktG in zulässiger Weise binden. Außerdem müsse mindestens alle fünf Jahre über die Verlängerung der Amtszeit des Vorstandsmitglieds eine ... weiter lesen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, II ZR 243/11 vom 19.06.2012) muss ein Geschäftsführer einer GmbH bei der Organisation der Gesellschaft darauf achten, dass er über eine ausreichende Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft verfügt, um seine Pflichten entsprechend wahrnehmen zu können. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein GmbH Geschäftsführer ist gesetzlich zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30.04.2014 Stellung zum sog. Abwerbeverbot unter Arbeitgebern und dessen Reichweite genommen (AZ.: I ZR 245/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Zunächst führte der BGH aus, dass das Abwerbeverbot grundsätzlich wie das Einstellungsverbot im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gerichtlich nicht durchsetzbar sei. Ausnahmsweise, so der BGH, sei ein Abwerbeverbot unter Umständen aber anders zu behandeln als ein Einstellungsverbot, nämlich dann, wenn es sich um eine Nebenbestimmung handelt und diese für das besondere ... weiter lesen