Orte
Rechtsanwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Serbien
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Schadensersatz und Schmerzensgeld
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Bei der Nachbarschafts- und sonstiger Gefälligkeitshilfe führt das Bestehen einer Haftpflichtversicherung dazu, dass der Helfende für von ihm verursachte Schäden tatsächlich haftet. Das geht aus einem am Dienstag, 28. Juni 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Az.: VI ZR 467/15). Konkret muss danach die Haftpflichtversicherung eines Helfers für Wasserschäden bei seinem Nachbarn aufkommen.
Der Helfende hatte während eines Kuraufenthalts des Nachbarn dessen Haus und Garten versorgt. An einem Junitag sprengte er die Blumen im Garten. Hinterher drehte er die Schlauchspritze zu, vergaß aber, auch den Wasserhahn abzudrehen. ... weiter lesen
Der 14. Zivilsenat hat am 20. Dezember 2002 in zweiter Instanz die Klage gegen den Hersteller der Schokoriegel „Mars“ und „Snickers“ auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückgewiesen. Bei dem 1955 geborenen Kläger wurde im Jahre 1998 ein Diabetes mellitus Typ II b, sog. Altersdiabetes, festgestellt. Er hat geltend gemacht, die Erkrankung sei allein auf den Konsum von Schokoriegeln der Beklagten zurückzuführen, u. U. auch noch auf den zusätzlichen Genuss von Coca Cola, deren Herstellerin er in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Essen in Anspruch nimmt. 1994 habe er, bedingt durch Zeitdruck und Arbeitsüberlastung, bei Zwischenmahlzeiten pro Arbeitstag wenigstens zwei Riegel „Mars“ oder “Snickers“ verzehrt und zudem täglich ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 17.12.2003, Az: 4 U 2129/03
1. Der Vertrag zwischen einem Gastwirt und einem Zeltverleih-Unternehmen über das Aufstellen eines Festzeltes hat keine Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten, der von der Beschädigung eines Stromkabels im Zuge des Zeltaufbaus betroffen ist.
2. Zu den Sorgfaltspflichten eines mit dem Aufbau eines Festzelts beauftragten Unternehmers, der die Arbeiten einem Subunternehmer überträgt
BGB §§ 276, 328, 823, 831
Auszüge vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...u_4u2129_03.pdf weiter lesen