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Rechtsanwalt in Singapur
Über Rechtsanwälte in Singapur
In seinem Kern besteht das Recht in Singapur zum größten Teil aus rezipiertem englischem Recht. Allerdings endete die strikte Anlehnung an das englische Recht 1993 mit dem Ende des Application of English Law Act. Nach wie vor gehört Singapur jedoch zum common-law Rechtskreis. Somit bleibt die Verbindung zum englischen Recht nach wie vor stark.
Alle Rechtsanwälte in Singapur sind Mitglieder der 'Law Society of Singapore' und dürfen sowohl als Berater wie als Prozessvertreter tätig sein, weshalb sie häufig die Bezeichnung 'Advocate and Solicitor' führen.
Für den Beginn einer Ausbildung zum Rechtsanwalt in Singapur wird ein Jurastudium an einer renommierten Universität in Singapur vorausgesetzt. Das Jurastudium erfolgt nach dem sogenannten Credit-System, wobei die Jurastudenten je Semester max. 40 Credits erhalten können. Das Jurastudium wird mit dem 'Master of Laws' (LLM) abgeschlossen. Nach dem Jurastudium erfolgt der sogenannte 'Part B Course', der eine fünf Monate dauernde, praktische Rechtsausbildung beinhaltet, sowie eine zu bestehende Anwaltsprüfung. Die daran anschließende praktische Ausbildungszeit dauert mindestens sechs Monate.
Ein Anwaltszwang besteht in Singapur nicht, allerdings müssen sich juristische Personen vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Die Gerichtskosten werden in Singapur zwischen Court- und Hearing-Fees unterschieden. Die Hearing-Fees fallen je Verhandlungstag an und können nach Streitwert und Gericht variieren. Eine gesetzliche Regelung für die Rechtsanwaltskosten gibt es in Singapur lediglich bei Vertragsangelegenheit im Immobilienbereich. Daher werden vor einer Mandatserteilung Stundenhonorare mit dem Rechtsanwalt in Singapur vereinbart, die nicht nur von der Art und dem Umfang des Rechtsfalles, sondern auch von seiner Schwierigkeit und seiner Bedeutung variieren können und sich auch nach der Qualifikation des Rechtsanwalts richten. Im Prozessfall können die Kosten auch durch das Gericht nach freiem Ermessen festgelegt werden. Die obsiegende Partei kann dann von der unterliegenden Partei die Erstattung der Kosten verlangen. In einem Zivilprozess können lediglich singapurische Staatsbürger oder Personen, die dauerhaft in Singapur leben, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Die Bewilligung ist grundsätzlich vom Einkommen abhängig.
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