Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Fellbach - Steuerrecht
Rechtsanwälte für Steuerrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Steuerrecht Allmersbach im Tal
- Anwalt Steuerrecht Backnang
- Anwalt Steuerrecht Berglen
- Anwalt Steuerrecht Bietigheim-Bissingen
- Anwalt Steuerrecht Böblingen
- Anwalt Steuerrecht Denkendorf
- Anwalt Steuerrecht Ditzingen
- Anwalt Steuerrecht Esslingen am Neckar
- Anwalt Steuerrecht Filderstadt
- Anwalt Steuerrecht Kirchheim unter Teck
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Viele Anleger beteiligten sich in der Vergangenheit an diesen, um an den Ergebnissen, die diese durch die Medienfonds finanzierten Filme einspielen, teilzuhaben. Offenbar wurden auch viele Anleger durch die wohl in Aussicht gestellten steuerlichen Vorteile gelockt. In kurzer Zeit stellte sich jedoch heraus, dass die erhofften Ergebnisse nicht würden erzielt werden können. Bei vielen Medienfonds kamen Unsicherheiten in Bezug auf die wohl versprochenen ... weiter lesen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Klage betrifft diskriminierende Vorschriften zur Immobilienbesteuerung, die verhindern, dass Gebietsfremde dieselben Steuervorteile in Anspruch nehmen können wie Gebietsansässige. Nach spanischem Recht sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Hauptwohnsitzimmobilie steuerfrei, wenn mit dem Erlös eine neue Immobilie erworben wird, die wieder als Hauptwohnsitz dient. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen mit Wohnsitz in Spanien, was eine Diskriminierung von Personen darstellt, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben und daher möglicherweise höhere Steuern zahlen ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
Mit einer Kurzinformation zu den sonstigen Besitz- und Verkehrsteuern vom 31.10.2014 hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) zum Umfang des Abzugs des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs als Nachlassverbindlichkeit Stellung genommen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, erhalten in der Regel nach dem Tod ihres Partners einen Zugewinnausgleich. Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gilt der Zugewinnausgleich nicht als Erwerb von Todes wegen und der überlebende Ehe- oder Lebenspartner ... weiter lesen
Hamburg (jur). Der Bund soll den Atomkraftwerksbetreibern die umstrittene Brennelementesteuer in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zumindest vorerst erstatten. Das jedenfalls hat das Finanzgericht (FG) Hamburg in 27 am Montag, 14. April 2014, zugestellten Beschlüssen vom 11. April 2014 entschieden (Az.: 4 V 154/13). Der Bund kann hiergegen allerdings Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden. Sie wird von den Hauptzollämtern auf die eingesetzten Brennelemente erhoben und sollte ursprünglich zusätzliche Gewinne durch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken teilweise abschöpfen. Bei ... weiter lesen
Hamburg (jur). In die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Wertpapieren sind auch Wechselkursgewinne einbeziehen. Denn wie die Kursgewinne der Papiere führen auch Wechselkursgewinne zu einer „Leistungsfähigkeitssteigerung“ des Steuerpflichtigen, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2 K 158/15). Das gelte auch, wenn die Gewinne nicht realisiert werden, sondern das Geld in voller Höhe neu angelegt wird. Das klagende Ehepaar hatte 2012 verschiedene australische Wertpapiere verkauft und den Erlös erneut in australischen Papieren angelegt. Das Finanzamt besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt ... weiter lesen
München (jur). Zahlt der Arbeitgeber die Strafzettel seiner Angestellten, liegt meist ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Bußgelder ganz überwiegende „betriebsfunktionale Gründe“ hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 22. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 36/12). Der Arbeitgeber dürfe solche Gründe aber nicht mit rechtswidrigen Anweisungen an seine Angestellten rechtfertigen, betonten die Münchener Richter. Im konkreten Fall hatte ein Speditions- und Fuhrunternehmen Bußgelder ihrer Fahrer wegen des Überschreitens von Lenkzeiten und der ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 13.12.2012 (VI R 51/11, DB0581148) traf der Bundesfinanzhof einige Klarstellungen hinsichtlich der 1%-Regelung bei der Abschätzung eines Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Demnach soll festgestellt worden sein, dass die Vorteile durch die Nutzung eines Firmenwagens auch zum Arbeitslohn gezählt werden dürfen. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten durch die private Nutzung ist anhand eines Fahrtenbuches, oder bei Nichtvorliegen eines solchen, anhand der 1%-Regelung ... weiter lesen
Der BFH hat mit Urteil vom 03.03.2015 entschieden, wann Baukosten in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen sind (AZ.: II R 9/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Im Rahmen dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klargestellt, welche Kosten bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage zur Feststellung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen sind. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung sind beim Kauf eines unbebauten Grundstücks teilweise auch Kosten für eine spätere Errichtung von Gebäuden in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen