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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen
München (jur). Nur bei getrenntlebenden Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderfreibeträge eines Elternteils auf den anderen übertragen werden. Dies ist aber generell ausgeschlossen, wenn sie zusammenwohnen und die Kinder gemeinsam versorgen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag, 31. März 2022, in München veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 24/20). Das gelte auch für unverheiratete Paare. Es wies damit eine Mutter aus Franken ab. Diese lebte ohne Trauschein mit ihrem Partner und den gemeinsamen zwei Kindern zusammen. Die Frau hatte Arbeits- und Mieteinkünfte, die zusammen höher waren als die Einkünfte des Mannes. Sofern nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen
München (jur). Preisen Fernsehmoderatoren auf einen TV-Verkaufssender Produkte an, ist dies weder als künstlerisch, schriftstellerisch noch als journalistisch zu werten. Statt einer freiberuflichen Tätigkeit liegt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit vor, die der Gewerbesteuer unterliegt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 5/12). Im konkreten Fall war die Klägerin als Moderatorin bei einem Verkaufssender tätig. Sie präsentierte verschiede Produkte aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen live im Fernsehen. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung der ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13). Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
München (jur). Arbeitnehmer können auch dann nur den kürzesten Weg zu ihrer Arbeitsstelle steuerlich geltend machen, wenn dieser durch einen mautpflichtigen Tunnel führt. Denn die Kosten spielen jedenfalls bei der steuerlichen Streckenwahl keine Rolle, heißt es in einem am Mittwoch, 5. März 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 49/13). Damit wies der BFH einen Steuerzahler ab, der in Rostock wohnt und arbeitet. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er 220 Fahrten zur Arbeit mit einer Entfernung von 22 Kilometern an. 1.452 Euro sollten so als Werbungskosten steuerfrei bleiben. Das Finanzamt war damit nicht einverstanden und erkannte ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Wer ein Betriebsfahrzeug auch für die Wege zur Arbeit nutzt, kann eine pauschale Verringerung der Auto-Betriebskosten nur mit einem Fahrtenbuch umgehen. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. Juli 2014 entschieden (Az.: 11 K 1586/13 F). In einer bei den Gerichten umstrittenen Frage rückt es damit von eigener früherer Rechtsprechung ab. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden nicht die vollen gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg, sondern nur hälftig die „Entfernungskilometer“ steuerlich als Werbungskosten anerkannt. Für einen auch für die Fahrt zur Arbeit ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach. Dabei ergab sich ... weiter lesen
Bei Ärger mit den Finanzbehörden unterstützt der Fachanwalt für Steuerrecht Michael Hepp seine Mandanten mit Rat und Tat. Das deutsche Steuerrecht ist ein komplizierter Bereich, die Bestimmungen und Regeln sind für Laien nur sehr schwer nachzuvollziehen. Bei schwierigen Rechtslagen und bei Konflikten mit den Finanzbehörden ist der Beistand eines Fachanwaltes unerlässlich. Michael Hepp, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Frankfurt, ist der optimale Partner bei allen steuerrechtlichen Problemen. Nicht nur wenn Schwarzgeld im Ausland positioniert wurde; man kann auch unverschuldet in Konflikte mit den Finanzbehörden geraten. Finanzämter beziehen ihre Verdachte aus ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber, Fernando Lozano, Dr. Alexander Steinmetz Spanien und Deutschland haben nacheinander die Vermögensteuer abgeschafft. Doch dann kam die spanische Immobilien- und Finanzkrise und aus Geldnot des Staates hat die Vorgängerregierung Zapatero die Vermögensteuer mit Königlichem Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wieder eingeführt. Die Regierung Rajoy war froh darüber, dass ihr diese Aufgabe bereits abgenommen worden war. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind. Die Steuerpflicht beginnt bei 700.000 ... weiter lesen