Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14.06.2019 zum Aktenzeichen S 1 U 1827/17 entschieden, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Folge eines Arbeitsunfalls auch gegeben ist, wenn sich die psychische Störung durch eine Serie von traumatischen Einwirkungen entwickelt und sich die Einwirkungen einer Arbeitsschicht von den übrigen so abheben, dass ihnen eine eigenständige wesentliche Bedeutung für den eingetretenen Schaden zukommt.
Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich:
Ausnahmsweise liege auch dann ein Unfall vor, wenn sich eine von mehreren, nacheinander in verschiedenen Arbeitsschichten den Versicherten treffenden Einwirkungen, die zu der ... weiter lesen