Kassel (jur). Haben Sozialhilfebezieher im Rentenalter Kosten wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“, können sie Anspruch auf eine zusätzliche, vom Sozialamt gezahlte Altenhilfe haben. Dies gilt selbst dann, wenn im regulären Sozialhilfesatz der einzelne Bedarf bereits berücksichtigt ist und ein solcher Bedarf auch bei jüngeren Menschen bestehen kann, urteilte am Mittwoch, 24. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 11/14 R). Ob tatsächlich wegen „altersbedingter Schwierigkeiten“ eine Altenhilfe beansprucht werden kann, müsse das Sozialamt im jeweiligen Einzelfall prüfen.
Nach dem Gesetz können alte, mittellose Menschen die ... weiter lesen