Kassel (jur). Können Rollstuhlfahrer mit einer mobilen Treppensteighilfe leichter ihre Etagen-Wohnung verlassen, muss die Pflegekasse die Kosten für das Pflegehilfsmittel bezahlen. Voraussetzung ist, dass die mobile Treppensteighilfe ein selbstständigeres Leben ermöglicht, urteilte am Mittwoch, 16. Juli 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 3 KR 1/14 R).
Geklagt hatte ein 81-jähriger, beidseitig beinamputierter und nahezu erblindeter Diabetiker aus dem Raum Düsseldorf. Der Mann hatte bei seiner Krankenkasse, der BKK Essanelle, eine elektronisch betriebene mobile Treppensteighilfe beantragt. Um seine in der ersten Etage befindlichen Wohnung verlassen zu können, benötige er ... weiter lesen