München (jur). Wer sich weigert, der Polizei seine Personalien anzugeben, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Mit einem am Montag, 23. April 2018, bekanntgegebenen Urteil verhängte das Amtsgericht München eine Strafe von 100 Euro gegen einen Hotelier (1120 OWi 273 Js 207051/17). Schweigen, so fasst die Pressestelle des Gerichts zusammen, ist eben nicht immer Gold, sondern kann auch Silber kosten.
Im konkreten Fall war es zu einem Streit des Hoteliers mit einem Gast gekommen. Der hatte über das Internet gebucht und bereits gezahlt und verlangte sein Geld zurück. Schließlich rief der Gast die Polizei.
Hotelier verweigerte Auskunft über Personalien
Gegenüber den ... weiter lesen