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Oberlandesgericht Nürnberg OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 Az: 4 U 281/00 1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. 2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. l, 862 Abs. l BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen. 3. Die Störerhaftung von Architekt und ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Baurecht Haftung des Bauträgers bei nicht ordnungsgemäßer Weiterleitung von Baugeld Informationen zum Sachverhalt: Die Klägerin ist Subunternehmerin einer Bauträger-GmbH gewesen, die die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Die Bauträgerfirma ist mittlerweile in Insolvenz gefallen. Die Bauherren hatten zur Finanzierung ihres Bauvorhabens drei Darlehen über eine Gesamtsumme von über 200.000,00 DM bei einer Bank aufgenommen, für die in den Darlehensverträgen eine Sicherung durch eine auf dem Baugrundstück lastende Grundschuld vorgesehen war. Mehrere Raten ... weiter lesen
Explodierende Baukosten Zur Frage, welche Bauleistungen mit einem vereinbarten Pauschalpreis abgegolten sind Kurzfassung Nicht nur Bauherr Staat, sondern auch manch privater Häuslebauer beklagt „explodierende Baukosten“. Eine Möglichkeit zur Kostendämpfung: Der Abschluss von Pauschalpreisverträgen. Doch auch dann sind nicht sämtliche Zusatzforderungen des Bauunternehmers ausgeschlossen. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem der Rohbau einer Garage für den Bauherrn letztendlich rund 1.000,- € teurer wurde als geplant. Der Pauschalpreis (rund 6.000,- €) bezog sich nämlich auf ganz bestimmte einzelne Bauleistungen und –materialien („Leistungspositionen“), nicht aber auf den ... weiter lesen