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Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss.
Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen?
Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen.
Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen?
Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Nach dem Recht des US Bundestaates Florida geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers auf einen Nachlassverwalter, den „Personal Representative“ über ( mehr Informationen ). Der Beitrag zeigt auf unter welchen Voraussetzungen ein ungeliebter Trustee entlassen werden kann.
Nach 733.504 kann ein Nachlassverwalter nach dem Recht von Florida (“personal representative”) in folgenen Fällen entlassen werden.
(1) Gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit.
(2) Physische oder psychische Unfähigkeit die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß zu betreiben.
(3) Fehlende Befolgung einer gerichtlichen Anordnung
(4) Fehlende Abrechnung über den ... weiter lesen
Im Grundsatz – es gibt Ausnahmen - bedarf der Nachlassverwalter in Kalifornien für seine Tätigkeit keiner gerichtlichen Erlaubnis eines Gerichts von Kalifornien, Genehmigung oder Anweisung (9610 CPC). Der Nachlassverwalter kann aber beantragen, dass ihm das Gericht hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses Anweisungen erteilt oder sein Handeln genehmigt oder bestätigt (9611 CPC)
Auf Antrag eines Beteiligten, kann das Gericht auch dem Nachlassverwalter Anweisungen erteilten, wenn der Nachlass ansonsten einen großen Schaden oder nicht mehr behebbare Beeinträchtigung erleiden würde. Die Anweisung kann alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Bestimmungen enthalten (9613. CPC) ... weiter lesen