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Wie wir wiederholt berichtet hatten, hat die EU-Kommission am 7. März 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Königreich Spanien eingereicht und beantragt festzustellen, dass die spanische Erbschaftsteuer europäisches Recht verletzt ( Rechtssache C-127/12 ). Grund für die Verletzung sind nach Auffassung der EU-Kommission die Unterschiede in der Besteuerung zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erben/Erblassern.
Am 8.1.2014 wurden hierzu die Parteien angehört. Dabei wurde allerdings noch nicht klar, ob Spanien verurteilt wird seine Gesetze zu ämdern oder nicht. Wir rechnen dennoch damit, dass der EuGH der ... weiter lesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist.
Der BFH ist der Auffassung, dass § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen in wesentlichen Teilbereichen von großer finanzieller Tragweite ... weiter lesen
Der Beitrag gibt eine Einführung zur Steuerpflicht bei deutsch–spanischen Erbfällen. Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer und weitere Gesichtspunkte der spanischen Erbschaftsteuer werden gesondert dargestellt.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Während es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt, gibt es auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsteuer kein DBA. Ob deutsche oder spanische Erbschaftsteuer – oder beide gleichzeitig – anfallen, richtet sich daher nach den nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzen Spaniens und Deutschlands.
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