

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
München (jur). Während eines dualen Studiums besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Die in solchen Studiengängen enthaltene Lehrausbildung und ein anschließendes Bachelor-Studium sind als eine einheitliche Erstausbildung zu werten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 5. November 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 52/13). Kindergeld müsse daher selbst dann gezahlt werden, wenn das Kind nach Abschluss seiner integrierten Lehre neben dem Studium mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, heißt es in dem Urteil vom 3. Juli 2014
Damit bekam eine Mutter recht, deren Sohn nach seinem Abitur ein duales Hochschulstudium zum Bachelor im Studiengang ... weiter lesen
Heiraten zwei Menschen, so tun sie dies in der Regel mit dem Wunsch, den Rest ihres Lebens miteinander zu verbringen. Nun passiert es immer wieder, dass die Eheleute im Laufe der Zeit merken, dass sie doch nicht so gut zusammenpassen, und sich schließlich trennen. Meistens führt diese Trennung dann zu einer Scheidung. Doch wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Ehe muss gescheitert sein
Damit eine Ehe geschieden werden kann, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen müssen die Eheleute getrennt voneinander leben, zum anderen möchten sie diesen Zustand nicht ändern, also nicht wieder zusammenkommen.
Wie lange muss man getrennt leben, bevor man geschieden werden kann?
Wie lange die Eheleute ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen