

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Sie wollen eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich nicht auf den Notar verlassen sondern einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages und Ihrer Beratung beauftragen.
Ausgangslage beim Erwerb:
Beim Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Bei einem Verbrauchervertrag, also wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist und auf der anderen ein Unternehmen, muss der Notar den Entwurf des Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor der Beurkundung übersenden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Im ... weiter lesen
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN
IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen