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Vollstreckung aus deutschen Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln in Spanien
Nicht selten hat der Schuldner sich nach Spanien "abgesetzt" oder verfügt dort möglicherweise über Vermögenswerte, weshalb der Gläubiger an der Vollstreckung seines Anspruchs in Spanien interessiert ist. Ist ein Vollstreckungstitel in Spanien vollstreckbar, so sind die spanische Gerichte sogar verpflichtet, dem Gläubiger bei der Recherche nach Schuldnervermögen behilflich zu sein. Dies stellt für den Gläubiger eine erhebliche Erleichterung dar.
Liegt der „Vollstreckungstitel" - z.B. das Urteil - vor, regelt regelmäßig die EuGVVO (EG-VO 44/2001) die Formalitäten der Anerkennung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Für die Pfändung von Forderungen ist es zunächst erforderlich, dass die notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind dabei in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Gläubiger auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, Forderungen des Schuldners pfänden. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gläubiger können ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Liegen die in der Zivilprozessordung (ZPO) geregelten Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vor, kann der Gläubiger die Forderungen des Schuldners pfänden, wenn er einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht stellt. Das für die Zwangsvollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht ist dabei in der Regel das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Der Gläubiger kann im Wege der ... weiter lesen