Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Puerto de la Cruz - Teneriffa
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Für die Pfändung von Forderungen ist es zunächst erforderlich, dass die notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind dabei in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Gläubiger auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, Forderungen des Schuldners pfänden. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Die ... weiter lesen
Vollstreckung aus deutschen Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln in Spanien Nicht selten hat der Schuldner sich nach Spanien "abgesetzt" oder verfügt dort möglicherweise über Vermögenswerte, weshalb der Gläubiger an der Vollstreckung seines Anspruchs in Spanien interessiert ist. Ist ein Vollstreckungstitel in Spanien vollstreckbar, so sind die spanische Gerichte sogar verpflichtet, dem Gläubiger bei der Recherche nach Schuldnervermögen behilflich zu sein. Dies stellt für den Gläubiger eine erhebliche Erleichterung dar. Liegt der „Vollstreckungstitel" - z.B. das Urteil - vor, regelt regelmäßig die EuGVVO (EG-VO 44/2001) die Formalitäten der Anerkennung der ... weiter lesen
Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird mit der Entscheidung des Gerichts der Republik Serbien gleichgesetzt und hat in der Republik Serbien nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie vom Gericht der Republik Serbien anerkannt wird. Für die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in der Republik Serbien sind die Höheren Gerichte und Handelsgerichte, je nach rechtlicher Angelegenheit, zuständig. Das Verfahren und die Bedingungen für die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung sind im Gesetz zur Lösung von Gesetzeskonflikten mit Vorschriften anderer Länder (im Folgenden: das Gesetz) sowie in den bilateralen Verträgen zur Regelung dieser Angelegenheit festgelegt. Diese Bedingungen können, in Abhängigkeit davon, ... weiter lesen